(...) Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher die Auflösung der Bundesagentur für Arbeit und Neuordnung der Aufgaben. Die Betreuung und Verwaltung von Arbeitssuchenden soll künftig allein in der Hand der Kommunen liegen. Auch private Arbeitsvermittler, die im Allgemeinen sehr gute Erfolge vorweisen können, können stärker tätig werden. (...)
(...) Wir gehen davon aus, dass dieser Umstand bei der Besoldungsrunde 2008 Berücksichtigung finden wird. Eine Einflussnahme der Politik auf konkrete Tarifverhandlungen halten wir jedoch vor dem Hintergrund der zu achtenden Tarifautonomie für verfehlt. Die Verhandlungen sind zunächst Sache der Tarifpartner im öffentlichen Dienst. (...)
(...) der Richtervorbehalt bei Ermittlungsmaßnahmen -- wie der Hausdurchsuchung -- dient dem Grundrechtsschutz. Gerade im Zuge der Beratung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist klar geworden, das erhebliche Defizite der Verfahrenssicherung im Bereich der Telefonüberwachung bestanden und der Richtervorbehalt nicht in dem Maße ausgeübt wurde, wie es der gesetzgeberischen Intention bei der Einführung entsprach. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes wurden daher weitere Sicherungen beschlossen, gegen die die FDP keine Bedenken hatte. (...)
(...) Vermögenswerte, die vererbt werden, wurden bereits besteuert, sei es, dass Steuern auf das Einkommen oder das Vermögen gezahlt wurden. Die Erbschaftssteuer stellt damit eine Art der Doppelbesteuerung dar. Ausdruck der persönlichen Freiheit ist es, auch für den Todesfall Dispositionen über das Vermögen zu treffen. (...)
(...) Insbesondere bewerte ich die Ausrüstung der Zigarettenautomaten mit Chipkarten als eine gute Maßnahme, um den Verkauf von Zigaretten an Kinder und Jugendliche zu unterbinden. (...)
(...) Das angesprochene Problem zeigt, dass das Recht der Krankenversicherungsbeiträge für Ruheständler nicht nur unsystematisch, sondern eventuell auch verfassungswidrig ist. Während für Renten aus privaten Verträge gar keine Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase anfallen, zahlen Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung den halben Beitragssatz und Betriebsrentner den vollen Satz. (...)