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Frage von Dr. med. Joachim K. •

Frage an Gisela Piltz von Dr. med. Joachim K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau RA MdB Gisela Piltz!

Ich habe Fragen zum Schutz der Freiheit und zur Produkthaftung:

Die Täter des Tabakterrors betreiben konsequent Suchterzeugung (= Freiheitsberaubung) mit der Ziel-Gruppe Kinder und Jugendliche (1,2) . Dieses geschieht mittels suchterzeugender Zusatzstoffe (1,2), Schleichwerbung (3), subversivem Lobbyismus (2), Forschungsbehinderung (4).

In den USA ist die Tabaklobby entsprechend (auf dem Boden der Gesetze gegen das organisierte Verbrechen) verurteilt: Weltumspannende kriminelle Vereinigung (2).

Wann wird sich die FDP für den Schutz der Millionen süchtig-bemachten Bürger einsetzen ("Befreiung" und Haftung) - immerhin führt dies Verbrechen 140.000mal jährlich zum Tode - millionenfach zu Krankheit, Leid und Behinderung (5)?

Wie könnte Produkthaftung hier greifen?
(Immerhin sind 60% der Fälle von Plötzlichem Kindstod durch Tabak verursacht (5))

Ist es aus Ihrer Sicht denkbar, dass diese todbringende Wirtschaftsmacht versucht auch an die FDP heranzutreten z.B. an den Drogenexperten MdB Parr (6)?

(1) http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvclip.phtml?p=6&b=158

(2) "Das Geschäft mit dem Tod" Wirtschafts- und Rechts-Prof. Dr. Adams Hamburg, Zweitzausenseins-Verlag

(3) Bätzing-Studie (BGM): 60% des Kinderfernsehns mit Schleichwerbung

(4) "Vom Teufel bezahlt" Deutsches Ärzteblatt 3/07

(5) DKFZ, Heidelberg

(6) Reetsma "Liberty award"

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. med. Joachim Kamp,

unbestritten ist der Konsum von Tabak schädlich. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon frühzeitig mit diesem Thema auseinandergesetzt und gefordert, den Schutz für gefährdete Personengruppen wie Kinder, Jugendliche, Kranke und sozial Schwache zu verbessern. Die von der FDP-Bundestagsfraktion entwickelten Positionen können sie auf der Fraktionssite unter: Positionspapiere Nichtraucherschutz einsehen
( http://www.fdp-fraktion.de/files/723/Positionspapier_Nichtraucherschutz.pdf ).

Insbesondere bewerte ich die Ausrüstung der Zigarettenautomaten mit Chipkarten als eine gute Maßnahme, um den Verkauf von Zigaretten an Kinder und Jugendliche zu unterbinden.

Bisherige Klagen gegen die Tabakindustrie haben in Deutschland anders als im amerikanischen Raum nicht zur Erfüllung von Schadensersatzbegehren geführt. Dies ist auch auf die unterschiedlichen Rechtssysteme zurückzuführen.

Die deutsche Produkthaftung greift nur bei fehlerhaften Produkten. Ein Produkt ist fehlerhaft im Sinne des § 3 ProdHaftG, wenn es hinsichtlich der bekannten Fehlerkategorien Konstruktion, Fabrikation und gegebenenfalls beizugebender Instruktion nicht die berechtigten Sicherheitserwartungen erfüllt und daher die körperliche Integrität des Benutzers oder eines Dritten beeinträchtigt oder einen Schaden verursacht. Unter diesen Fehlerbegriff fällt die Zigarette und deren Konsum nicht.

Deutsche Gerichte haben bisher die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz auch deshalb abgelehnt, weil die Raucher für die Folgen ihres Verhaltens selbst verantwortlich sind. Insbesondere sind Rauchern eine eventuelle Suchtwirkung des Zigarettenkonsums bekannt.

Das Rauchen ist Personen in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren nicht mehr gestattet. Es dürfen auch keine Zigaretten an diese Personen verkauft werden. Verstöße können und sollten konsequent nach dem Jugendschutzgesetz geahndet werden.

Bezüglich Ihrer Nachfrage des "Herantretens der Tabaklobby" an meinen Fraktionskollegen bitte ich Sie, eine direkte Frage an Herrn Parr zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz