
(...) Bereit in den Beratungen im Bundesrat war darauf hingewiesen worden, dass die Kommunen, die Bundeswehrstandorte haben, an der Meldepflicht festhalten wollen. Ein Wegfall der Meldepflicht – und mithin ein entsprechendes Absinken der Einwohnerzahl – hätte zur Folge, dass die Kommunen beim Finanzausgleich, der sich auch an der Einwohnerzahl orientiert, mit erheblichen Einbußen zu rechnen gehabt hätten, während sie zugleich nach wie vor in der Pflicht gewesen wären, die nötige Infrastruktur wie etwa eine ÖPNV-Anbindung bis zum Kasernentor oder auch Freizeitangebote wie Schwimmbäder oder öffentliche Bibliotheken für die dann jedoch nicht in der Kommune gemeldeten Soldatinnen und Soldaten vorzuhalten. (...)