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Gisela Piltz
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Gisela Piltz von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz

Liebe Frau Piltz,

nach Berichten ( http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/07/09/kurz-vor-der-halbzeitpause-wie-das-meldegesetz-im-schnelldurchlauf-den-bundestag-passierte/ ) sind u.a. Sie dafür verantwortlich, dass in dem Meldegesetz, welches das Plenum am 28. Juni 2012 verabschiedet hat, der Verbraucher- und Datenschutz ausgehebelt wurde.

Wie verträgt sich so ein Antrag mit liberalen Grundsätzen?

Herzlichst, Heidecker

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heidecker,

zu dem Blog-Beitrag „Handstreich im Bundestag“ auf abgeordnetenwatch.de weise ich darauf hin, dass alle Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von den beiden innenpolitischen Sprechern der Fraktionen von CDU/CSU (Dr. Uhl) und FDP (Piltz) an den Innenausschuss übersandt werden. Dem gehen regelmäßig Berichterstattergespräche in den Fraktionen voraus, ebenso die Abstimmung in den Fraktionen mit den federführenden und mitberatenden Arbeitsgruppen.

Dass auf dem Übersendungsschreiben die Namen der Berichterstatter und aller weiteren Koalitionsabgeordneten nicht namentlich genannt werden, bedeutet nicht, dass diese nicht an den Beratungen beteiligt oder für diese sogar federführend waren.

Alle Änderungsanträge müssen von den jeweiligen Fraktionen bzw. den dort zuständigen Gremien (Arbeitsgruppen) beraten und beschlossen werden, bevor der formale Akt der Übersendung durch die Sprecher erfolgt. Insofern ist der Blog-Beitrag irreführend. Die Entscheidungsfindungsprozesse im Deutschen Bundestag lassen derartige „Alleingänge“ nicht zu.

Berichterstatter waren für das Meldegesetz für die CDU-Fraktion Helmut Brandt MdB und für die FDP-Fraktion Manuel Höferlin MdB. Für die FDP-Fraktion kann ich Ihnen gerne mitteilen, dass Herr Höferlin regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen, die bereits seit Ende letzen Jahres stattfanden, berichtet. Auch über die strittigen Punkte, bei denen eine Kompromisslösung in der Koalition gefunden werden musste, etwa zwischen der von der FDP favorisierten Einwilligungslösung und gar keiner Änderung der geltenden Rechtslage. Die FDP-Fraktion konnte sich dann – diesbezüglich hatte Herr Höferlin die Rückendeckung seiner Fraktion – auf eine Verbesserung zur geltenden Rechtslage in Form eines Widerspruchsrechts (derzeit gibt es dies in den Landesgesetzen nicht) in der Koalition einigen, mithin auf eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht.

Zu weiteren inhaltlichen Fragen zum Bundesmeldegesetz verweise ich auf meine vorigen Antworten auf Fragen hierzu.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz