
(...) Um aber über verfassungsgemäße und zur Zielerreichung geeignete Maßnahmen eine ernsthafte Debatte führen zu können, muss die Bundesregierung ihre Vorschläge als Gesetzentwurf einbringen und so eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag anstoßen. Sofern die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt mit Internetsperren vorzugehen, festhält, muss über Fur und Wider sachlich und besonnen beraten werden. Eine Instrumentalisierung in die eine oder andere Richtung verbietet sich bei diesem Thema. (...)