Frage an Gisela Piltz von Kim s. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Piltz,
im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes verlangt.
„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden.“ äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status „Mann mit Identitätsstörung“ gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte „Geschlechtsidentitätsstörung“ bescheinigen, oder eben auch nicht. Die geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier deutliche Antworten zu finden.
Darum meine Frage: Wird sich die FDP für eine Reform des Transsexuellengesetztes einsetzen, welche die Rüge des CEDAW-Komitees beachtet, auch hinsichtlich der Abschaffung der Praxis transsexuelle Frauen als "geisteskranke Männer" zu begutachten, damit sie als Frauen anerkannt werden? Wie sie wissen, handelt es sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.
Vielen Dank,
Kim Schicklang
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Sehr geehrte Frau Schicklang,
zu Recht weisen Sie auf Probleme im Bereich der Begutachtung im Zusammenhang mit dem Transsexuellengesetz hin. Das derzeitige Verfahren und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können. Wie Sie wissen, setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit Jahren für eine umfassende Gesamtreform des Transsexuellengesetzes ein. Ziel muss es sein, dass transsexuelle Frauen und Männer ein freies und selbstbestimmtes Leben führen können. Ebenso wie der Bericht der UN fordert auch die FDP-Bundestagsfraktion eine Reform des Gutachterwesens. Insbesondere ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Darüber hinaus fordert die FDP-Bundestagsfraktion die Herabsetzung der Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung. Aus unserer Sicht darf die Personenstandsänderung nicht zwingend von einem geschlechtsverändernden operativen Eingriff abhängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang war es sehr hilfreich, dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach deutlich eine Gesamtreform des Transsexuellengesetzes angemahnt hat und einige zentrale Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Die Bundesregierung wird in dieser Wahlperiode voraussichtlich keine Änderungen mehr am Transsexuellengesetz vornehmen. Die Blockade der Bundesregierung versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses wichtige Thema weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen. In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen für Ihre Anregungen zu diesem Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB