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Gisela Piltz
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Frage von Stefan K. •

Frage an Gisela Piltz von Stefan K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Piltz,

meine Anfrage bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei. Immer häufiger höre ich aus meinem Bekanntenkreis und erlebe es auch hin und wieder selber, dass es um das Verhältnis im Alltag zwischen Polizei und Bürger nicht immer zum besten steht. Wenn ich zu einem Fußballspiel unserer Fortuna gehe oder an einem meiner wenigen freien Wochenende etwas länger in unserer Altstadt bin, fühle ich mich mittlerweile wie ein Krimineller. Immer mehr schwer gepanzerte Polizisten säumen die Straßen. Insbesondere das martialische und auch teilweise wirklich prollige Auftreten kann ich nicht für gut heißen. Muss es denn sein, dass mitten durch die recht enge Fußgängerzone andauernd Polizeiautos fahren? Muss es denn sein, dass die Polizei durch so ein Auftreten auch immer mehr Gewalt provoziert? Ich möchte ganz klar sagen, dass ich Gewalt verabscheue!! Aber ich sehe die Polizei als Dienstleister, da sie mit von den Steuergeldern meiner Eltern und bald auch von meinen eigenen Steuern bezahlt werden. Deswegen erwarte ich auch ein wesentlich dezenteres und höflicheres Auftreten, auch wenn die gegebene Situation, welche man als Außenstehender vll. nicht immer ganz mitbekommt, sehr stressig oder nervig für die Polizei ist. Mein Vorschlag wäre es, jeden Polizisten mit einem Namensschild (wie bei der Bundeswehr) und zusätzlich darunter mit seiner Dienstnummer in (gut lesbaren) "Leucht-Buchstaben" zu versehen. Dies schafft mehr nähe und nicht eine Anonymität. Sollte es außerdem Verfehlungen bei der Wortwahl oder der Verhaltensweise geben, könnte man sich direkt schriftlich beschweren, ohne den gesamten Berufsstand der Polizei anzuklagen, sondern nur eine bestimmte Person.

Was meinen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
S.Krämer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krämer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Selbstverständlich ist die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag mit Ihnen der Ansicht, dass Staatsdiener - seien sie im Polizeidienst oder an anderer Stelle - gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein untadeliges Verhalten an den Tag legen müssen.

Ihre Einschätzung, dass die Polizistinnen und Polizisten dieser Erwartung nicht gerecht werden, kann ich jedoch nicht teilen. In Einzelfällen, bei denen ein Beamter oder eine Beamtin sich nicht angemessen verhält, stehen die disziplinarrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung.

Auch heute schon sind Polizistinnen und Polizisten verpflichtet, sich mit Namen und Dienstgrad auszuweisen, wenn dies verlangt wird. Gerade in gefahrengeneigten Situationen wie z.B. der Begleitung von Großereignissen, bei denen es zu Gewalttätigkeit kommt, ist es aus meiner Sicht aber nicht angebracht, die Polizistinnen und Polizisten mit Namensschildern zu versehen. Gerade bei Ausschreitungen im Rahmen von Demonstrationen könnte dies die Sicherheit der einzelnen Polizistinnen und Polizisten durch "Racheaktionen" gefährden.

Die FDP-Fraktion teilt auch Ihre Ansicht, dass Deeskalationsstrategien notwendig sind. So haben z.B. die Herangehensweisen der Polizei in Berlin am Maifeiertag in den vergangenen Jahren zu einer Vermeidung von Gewalt geführt. Nichtsdestotrotz ist es gleichermaßen erforderlich, dass der wehrhafte Rechtsstaat eindeutig und auch sichtbar gewaltsamen Ausschreitungen z.B. bei sportlichen Großereignissen entgegentritt. Zudem ist es notwendig, dass die Polizistinnen und Polizisten selbst ausreichend gegen gewaltsame Angriffe geschützt sind, was eine entsprechende Ausstattung und damit ein entsprechendes Erscheinungsbild bedingt.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, kam es in der letzten Zeit in der Düsseldorfer Innenstadt bedauerlicherweise gelegentlich zu Ausschreitungen, weshalb eine verstärkte Polizeipräsenz erforderlich wurde. Dies trägt m.E. auch dazu bei, präventiv durch erhöhte Sichtbarkeit der Polizei erneuten Randalen vorzubeugen.

Im Übrigen möchte ich Sie bezüglich konkreter Fragen zur Polizei in Nordrhein-Westfalen an das dortige Innenministerium verweisen, da die Polizei nicht Angelegenheit des Bundes ist und mithin die von Ihnen angesprochenen Regelungen ohnehin nur auf Landesebene getroffen werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB