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Gisela Piltz
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Frage von Hans H. •

Frage an Gisela Piltz von Hans H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pilz,

mit großer Verwunderung habe ich Ihre Aussage zur Sperrung kinderpornografischer Internetinhalte gelesen. "Für Eingriffe in Grundrechte, wie dem Fernmeldegeheimnis und der Meinungsfreiheit, ist eine gesetzliche Regelung nötig", sagen Sie. Bitte erläutern Sie den Satz genauer:
1.) Bezieht sich die Aussage ausschließlich auf die Sperrung kinderpornografischer Inhalte?
2.) Halten Sie die Einschränkung der nach Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Meinungsfreiheit durch ein Gesetz für in jedem Fall für rechtens?
3.) Welche weiteren Gründe sehen Sie als Grundlage für Gesetzesvorlagen zur Einschränkung von Bürgerrechten an?
4.) Handelt es sich beim angegebenen Satz um eine innenpolitische Aussage Ihrer Partei oder um eine persönliche Meinung?
5.) Wer soll einen Sperrauftrag des BKA hinsichtlich der "Rechtmäßigkeit" (handelt es sich tatsächlich um kinderpornografische Inhalte oder eventuell um nicht genehme politische Meinungen oder kritische Berichterstattung) überprüfen?

"Sperrmaßnahmen im Internet, egal zu welchem noch so berechtigten Zweck, betreffen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger". Dieser Satz spricht mir aus dem Herzen und stammt von einer Ihnen bekannten Juristin. Der Zweck heiligt nämlich nicht immer die Mittel.

Mit den besten Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Harnisch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich freue mich, auf diese Weise die Möglichkeit zu einer Klarstellung einer in Teilen missverständlichen Berichterstattung zur Haltung der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zu den von Ihnen angesprochenen Sperrverfügungen zu erhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch, den 18. März 2009, einen Bericht der Bundesregierung zu den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Internet-Providern über einen Vertrag, mit dem sich die Internetwirtschaft zu Sperrungen kinderpornographischer Seiten verpflichten soll, angefordert. Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung für einen erheblichen Grundrechtseingriff einen Weg wählt, der mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren ist. Grundrechtseinschränkungen bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. Dies durch Verträge zwischen BKA und Providern umgehen zu wollen, ist rechtsstaatlich höchst fragwürdig.

Die FDP-Fraktion unterstützt die Bundesregierung darin, Kinderpornographie entschieden zu bekämpfen. Um aber über verfassungsgemäße und zur Zielerreichung geeignete Maßnahmen eine ernsthafte Debatte führen zu können, muss die Bundesregierung ihre Vorschläge als Gesetzentwurf einbringen und so eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag anstoßen. Sofern die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt mit Internetsperren vorzugehen, festhält, muss über Fur und Wider sachlich und besonnen beraten werden. Eine Instrumentalisierung in die eine oder andere Richtung verbietet sich bei diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB