
(...) Unabhängig von der Frage der Pflichtmitgliedschaft besteht in den Kammern erheblicher Reformbedarf. Dies gilt beispielsweise für ihre Aufgabenabgrenzung im Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Hand und privaten Anbietern, ihre innere Organisation, ihre Willensbildungsprozesse und ihr Finanzgebaren. (...)