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Gisela Piltz
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Frage von Tobias W. •

Frage an Gisela Piltz von Tobias W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pilz,
erlauben Sie mir bitte, auf Ihre Antwort folgendes zu erwidern:
Die „Kopftuch-Debatte“, auch wie Sie sie führen, ist eine manipulierte Debatte, die nicht das bezweckt, was sie vorgibt. In einer Zeit, in der Deutschland sich sträubt, ein EU-Tabakverbot umzusetzen, was Kinder und Jugendliche schützen würde, in einer Zeit, in der bereits einige Monate nach dem Amoklauf von Erfurt keine Rede mehr war von der Eindämmung einer immer mehr zunehmenden Gewaltverherrlichung, in einer Zeit, in der, dank Privatfernsehen, Pornographie ausgestrahlt werden kann (nichts anderes sind die „0190er“ Werbespots), in einer Zeit in der Marketingstrategen bei Werbeagenturen darüber nachdenken, wie man Jugendliche frühzeitig an Alkohol heranführen kann, in einer Zeit, in der Hunde auf öffentlichen Flächen und bei der Wohnungsvergabe den Vorrang vor Kindern genießen, in einer Zeit, in der es an allen Ecken und Enden an Leitbildern und Wertvorstellungen mangelt, da kommen, Entschuldigung, so Leute wie Sie und erklären, dass ein Tuch auf dem Kopf einer Lehrerin unbefangene Kinder in ihrer Entwicklung negativ beeinflussen kann.
Es ist ein legitimes individuelles Recht, auf welcher weltanschaulichen Grundlage auch immer, zu entscheiden, welche Bekleidung man als korrekt erachtet. Anderen diese Meinung aufzwingen zu wollen, ist genauso schwerwiegend, wie die Kleidung anderer, und sei es auch nur im schulischen Rahmen, verbieten zu wollen.
Das Fehlen bzw. der Abbau von Werten in dieser Gesellschaft wird immer offenbarer.
Da ist man nicht bereit, ausgerechnet Migranten, d.h. in diesem Fall Muslimen, eigene Wertvorstellungen zu konzedieren, auch wenn diese das deutsche Recht überhaupt nicht berühren. Dies ein psychologischer Aspekt, der m.E. hinter dieser Debatte steckt.
Das Argument der „passiven Religionsfreiheit“ wurde ja auch bezeichnender Weise erst in Zusammenhang mit dem Kopftuch entdeckt.
Für eine erneute Entgegnung wäre ich Ihnen dankbar.
MfG TW

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wobisch,

die Frage nach der passiven Religionsfreiheit wurde bereits intensiv in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise im sog. Kruzifix-Urteil erörtert. Auch hier ging es um die Neutralität des Staates, insbesondere staatlicher Schulen, in religiösen Angelegenheiten.

Im Übrigen ist mir der Zusammenhang der Debatten um Tabakverbot, Kinderfreundlichkeit, 0190-Nummern und der Kopftuch-Debatte nicht ersichtlich. Im Übrigen verweise ich auf meine ausführliche Antwort auf Ihre erste Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz, MdB