Frage an Gisela Piltz von Charly H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Piltz,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
die Bemühungen der FDP in allen Ehren. Doch werden Sie mit Ihrem Koalitionspartner kaum die Abschaffung eines Arbeitsverbotes erreichen können. Die Rhetorik der CDU legt den Schluss nahe, dass Abschreckung von Flüchtlingen das Mittel der Wahl ist, um Deutschland vor einer Flut von gemeinen Asylmissbrauchern zu schützen. Gleichzeitig fordern die CDU und auch Ihre Partei eine bessere Integration von Asylsuchenden bzw. Asylanten. Warum Ihr Kollege Hartfried Wolff im Zusammenhang mit Geflüchteten von einem „Fördern und Fordern“ spricht, ist mir unbegreiflich, stehen doch einige staatliche Regeln – viele Flüchtlinge empfinden diese als Schikanen – einer freien Entfaltung von Asylbewerbern entgegen. Beispielsweise auch die Residenzpflicht, die Unterkunft in Sammelunterbringungen und die teils auf Sachleistungen beschränkten Hilfen dürften Ihrem liberalen Selbstverständnis doch ebenfalls widersprechen?
Ich würde daher gerne wissen: Wie bewerten Sie die harte Linie der CDU und wie wollen Sie innerhalb der Koalition für die Gewährleistung von Freiheitsrechten für Asylsuchende eintreten? Bitte verstehen Sie die Fragen vor dem Hintergrund, dass sich, auch wenn man von verbreitetem Asylmissbrauch ausgeht, bis zur Beendung des Verfahrens noch nicht einmal formaljuristisch sagen lässt, ob man es mit einem politischen Flüchtling oder einem „Wirtschaftsflüchtling“ zu tun hat. Und so die Regelungen, die eben Letzteres erschweren sollen, auch diejenige treffen, die „unseren Schutz brauchen“, um den PSt Schröder zu zitieren.
Freundlichen Gruß,
Charly Heberer
Sehr geehrter Herr Heberer,
die Politik der schwarz-gelben Koalition trägt die Handschrift beider Koalitionspartner, die gerade im Bezug auf das Recht auf Asyl unterschiedliche Positionen einbringen.
Die FDP-Fraktion hat sich etwa mit Lockerungen bei der Residenzpflicht durchgesetzt. Dies ist ein Punkt, der für uns Liberale wichtig war, gerade, um etwa einen Schulbesuch oder eine Ausbildung auch an einem anderen Ort zu ermöglichen.
Wie ich Ihnen schon schrieb, setzt sich die FDP-Fraktion zudem dafür ein, dass jeder vom ersten Tat seines legalen Aufenthalts an arbeiten darf, um Asylbewerber nicht in eine ungewollte staatliche Abhängigkeit zu drängen.
An einer Debatte um "Asylmissbrauch" oder anderer populistischer Rhetorik beteilige ich mich nicht. Es steht unserem Rechtstaat gut an, jeden Fall eines Asylantrags nach Recht und Gesetz zu prüfen. Dies kann und darf aber nicht bedeuten, dass von vornherein der Asylantrag mit Misstrauen betrachtet wird.
Derzeit stimmt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab. Federführend zuständig ist die Bundesarbeitsministerin. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. In den nach einer Einigung der Bundesregierung und der darauf folgenden Vorlage eines Gesetzentwurfs anstehenden parlamentarischen Beratungen werden auch im Bundestag Fragen etwa nach der Bezugsdauer der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach der Praxis der Bundesländer, sich für Sachleistung statt für Barauszahlung zu entscheiden, nochmals gründlich zu erörtern sein.
Für die FDP-Fraktion ist zudem wichtig, dass Asylverfahren möglichst zügig abgeschlossen werden können. Dies ist für alle Beteiligten wichtig, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und vor allem klare Perspektiven zu eröffnen. Verfahren, die sich lange hinziehen und die Betroffenen damit lange in Unklarheit über ihre Zukunft lassen, sollten vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz