Frage an Gisela Piltz von Martin W. bezüglich Kultur
Leistungsschutzrecht
Sehr geehrte Frau Piltz,
wie stehen sie zu dem neuen Leistungsschutzrecht.
Ich lese jeden Tag google news und es bereichert mein Leben und meine politische Bildung sehr. Ich halte das Konzept von google seine Dienste kostenfrei und werbefinanziert anzubieten, sehr Bürger- und gesellschaftsfreundlich und ich hoffe auf eine größere Ausbreitung. Bitte zerstört diese Mentalität nicht durch die pinglige . Ich lese durch diese Ausschnitte so viele Onlinezeitungen, die ich sonst nicht anklicken würde. Gerade in Zeiten der auseinandergehenden Schere von Arm und Reich und die immer stärkere Bedeutung von Geld sind solche Gratisangebote Gold wert und sollten nicht leichtfertig abgebaut werden.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Martin Weber
40625 Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Leistungsschutzrecht, welches am Freitag, den 30. November in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde.
Für die FDP ist gleichermaßen die Freiheit des Internets wie auch der Schutz geistigen Eigentums ein wichtiges Anliegen. Ein wirkungsvoller Schutz geistigen Eigentums ist für die Wissens- und Informationsgesellschaft von herausragender Bedeutung. Zugleich ist das Internet ein weltweiter Raum von freier Meinungsäußerung und Informationsfreiheit wie auch Kommunikation im privaten, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Sinne. Für die Liberalen ist es daher von entscheidender Bedeutung, einen Ausgleich zu schaffen, der beiden Zielen gleichermaßen gerecht wird.
FDP und Union haben sich im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages darauf verständigt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen. Mit dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Gesetzentwurf ist nun eine Regelung gefunden worden, die den Interessen der Beteiligten gerecht wird.
Das Internet wird durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage in seinen Kerngedanken nicht verändert. Allerdings haben sich Leistungsschutzrechte im Urheberrecht bewährt. Wer Inhalte anderer dafür nutzt, um selber Profit daraus zu erzielen, darf dies nicht einfach tun.
Der Gesetzentwurf richtet sich daher gerade nicht ausdrücklich und allein an Suchmaschinen. Adressaten der Gesetzesänderung sind vor allem Anbieter solcher Dienste, deren Geschäftsmodelle in besonderer Weise darauf ausgerichtet sind, systematisch auf die Inhalte von Presseverlagen zuzugreifen, diese aufzubereiten und sie dann ihren Kunden gegen ein Entgelt anzubieten.
Für andere Internetnutzer, insbesondere private, z.B. nicht gewerbliche Blogger, ergeben sich deshalb auch keine Änderungen.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Verlage durch das Leistungsschutzrecht nicht gezwungen werden, ihr Recht auch durchzusetzen. Sie haben nun aber die Möglichkeit, ein Unterlassen zu verlangen, wenn ihre Inhalte gegen den Willen der Verlage mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt werden. Unbenommen ist den Verlagen, darauf zu verzichten, in Suchmaschinen gefunden zu werden und z.B. durch technische Mittel ihre Listung in Suchmaschinen zu unterbinden.
In den weiteren parlamentarischen Beratungen wird die FDP-Bundestagsfraktion die Argumente Für und Wider ein Leistungsschutzrecht selbstverständlich auch weiterhin im Auge behalten und darauf achten, dass bei jedweder gesetzlichen Regelung nicht die Errungenschaften der Informationsgesellschaft über Bord geworfen werden. Die Debatte, die hierzu auch in anderen Ländern geführt wird, werden wir dabei ebenso im Auge behalten wie die Sorgen der Anbieter von Internetdiensten wie auch derjenigen, die durch ihr geistiges Schaffen zum Qualitätsjournalismus beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz