(...) 8 Umsatzsteuergesetz vor, dass in einem Fall wie bei Ihnen der gemeinnützige Betrieb umsatzsteuerlich nicht begünstigt wird. Demnach darf bei gemeinnützigen Zweckbetrieben nur dann der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewandt werden, "wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden...". Allerdings gibt es hierfür bestimmte Ausnahmen. (...)
(...) Ob für die von Ihnen aufgeführten Methoden ein patientenbezogener Nutzen nachweisbar ist, bleibt eine wissenschaftliche Frage, deren Beantwortung mir und meiner Fraktion nicht zusteht. Bitte wenden Sie sich an die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stabsstelle der Patientenvertretung im G-BA), um zu fragen, ob diese die von Ihnen genannten Therapiemethoden zur Überprüfung einbringen wollen. (...)
(...) die Einkünfte aus meiner Tätigkeit im ZDF-Fernsehrat können Sie jederzeit unter http://www.linksfraktion.de/abgeordnete/gesine-loetzsch/bezuege/ einsehen. (...)
Sehr geehrter Herr Roloff,
(...) die Millionärsteuer, wie wir sie planen, ist eine Vermögensteuer für Millionäre. Nicht die Höhe des Einkommens, sondern des Vermögens ist hier die Bemessungsgrundlage. (...)