Frage an Gesine Lötzsch von Irmgard Z. bezüglich Gesundheit
Betr.:Unabhängige Bewertungen bzw. Studien für Behandlungsmethoden, Hilfsmitteln,Medikamente.....
Guten Tag Frau Dr.Lötzsch .
Patienten erfahren mehr aus Internet über zugelassene zb. in USA, Behandlungsmethoden, Hilfsmitteln,Medikamente ..... als von gesetzlichen Kassenärzten. Bundesausschuss (G-BA) lässt nach merkwürdigen/undurchschaubaren Kriterien nur das bewerten, was die gesetzlichen Kassen ( GKV) leisten können und nur das bieten die Kassenärzte an. Es muss im Interesse des Staats sein für Bürger die weltweit zugelassenen Behandlungsmethoden, Hilfsmitteln,Medikamente.... etc. unabhängig zu bewerten ? Die Wirkungen von FIR-Far Infrared Ray oder ACP-Autologous Conditioned Plasma ist seit langer Zeit weltweit bekannt und werden erfolgreich angewendet, sind aber im Leistungskatalog der KK nicht vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen.
I. Zdzanek
Sehr geehrte Frau Zdzanek,
gerne antworte ich auf Ihre Frage.
DIE LINKE fordert eine hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nachweislich den Patientinnen und Patienten helfen, müssen auch Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sein. Damit auch langfristig diese Versorgung gesichert ist, brauchen wir eine solide und gerechte Finanzierung, die wir mit der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung eingebracht haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist vom Parlament beauftragt worden, die nähere Ausgestaltung des Leistungskataloges vorzunehmen. Im G-BA sitzen bei den Vertreterinnen und Vertretern von Ärzteschaft, Krankenhäusern, Patientinnen und Patienten sowie Krankenkassen die Expertinnen und Experten, welche die medizinisch-wissenschaftlichen Fachfragen kompetent beurteilen können. Es werden alle Stellungnahmen und ihre Würdigungen veröffentlicht sowie alle Entscheidungen ausführlich begründet. Falls notwendig wird ein unabhängiges fachliches Gutachten vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) eingeholt, dessen Zustandekommen ebenfalls umfänglich und öffentlich dokumentiert wird. Diese Überprüfung durch den G-BA dient vor allem dem Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen oder gefährlichen Behandlungsmethoden und ist international üblich.
Ob für die von Ihnen aufgeführten Methoden ein patientenbezogener Nutzen nachweisbar ist, bleibt eine wissenschaftliche Frage, deren Beantwortung mir und meiner Fraktion nicht zusteht. Bitte wenden Sie sich an die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stabsstelle der Patientenvertretung im G-BA), um zu fragen, ob diese die von Ihnen genannten Therapiemethoden zur Überprüfung einbringen wollen.
DIE LINKE fordert, dass möglichst alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten überprüft werden und dass alle Methoden, die diesen Test bestanden haben, rasch in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Menschen am medizinischen Fortschritt teilhaben, aber nicht Opfer von unseriöser Geschäftemacherei werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gesine Lötzsch