Frage an Gesine Lötzsch von Torsten G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,
in Ihrer Antwort vom 12.05.2011 setzten Sie sich für einen "Marshallplan" ein, der das Wachstum in den europäischen Krisenregionen fördern soll. Die notwendigen Mittel sollen über eine Millionärssteuer erbracht werden.
- ca. 1% der Arbeitnehmer hat ein Einkommen größer 500.000€ und erbringt ca. 25% der Steuern
- ca. 5% der Arbeitnehmer hat ein Einkommen größer 75.000€ und erbringt ca. 25% der Steuern
- ca. 20% der Arbeitnehmer hat ein Einkommen größer 37.500€ und erbringt ca. 33% der Steuern
- die restlichen 74% der Arbeitnehmer zahlen in Summe 17% der Steuern.
Wenn Sie jetzt wesentliche Steuermehreinnahmen generieren möchten, wird die Millionärssteuer nicht ausreichen!
Ab welcher konkreter Einkommensgrenze werden Sie künftig mehr Steuern erheben wollen?
Herzlichen Dank für Ihre Mühen im Voraus
Sehr geehrter Herr Gerdes,
die Millionärsteuer, wie wir sie planen, ist eine Vermögensteuer für Millionäre. Nicht die Höhe des Einkommens, sondern des Vermögens ist hier die Bemessungsgrundlage. Dabei bleibt die erste Million des Vermögens unangetastet, d.h. steuerfrei. Danach wird ein Steuersatz in Höhe von fünf Prozent auf Privat- und Betriebsvermögen erhoben. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern und Personenunternehmen gilt ein erhöhter Freibetrag von zwei Millionen Euro. Für ein privates Geld- bzw. Immobilienvermögen von zwei Millionen Euro müssten zum Beispiel 50.000 Euro Steuern im Jahr bezahlt werden. Wir rechnen hier mit Steuermehreinnahmen von 80 Milliarden Euro (Entwurf zum Wahlprogramm Partei DIE LINKE, S. 26). Darüber hinaus wollen wir auch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 53 %. Dorthin also, wo er unter der Regierung Kohl bereits einmal war und erst durch SPD und Grüne auf 42 % abgesenkt wurde. Dieser Steuersatz soll ab einem Jahreseinkommen von 65.000 Euro greifen (op. cit., S. 28) . Einkommen über einer Million Euro pro Jahr (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) wollen wir besonders hoch besteuern: mit 75 %. Verbunden mit weiteren Steuermaßnahmen wie der Abschaffung der Abgeltungsteuer und Wiedereinführung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß individuellem Einkommensteuersatz werden wir in ausreichendem Maße Mittel generieren, um ein umfassendes Investitionsprogramm zu finanzieren, das vor allem auf die Entwicklung im Bereich öffentlicher und sozialer Dienstleistungen und sozial-ökologische Konversion setzt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch