Frage an Gesine Lötzsch von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr. Lötsch,
Ich betreibe ein kleines Dienstleistungsgewerbe. Wir betreiben hauptsächlich Grünanlagenpflege. Nun begab es sich vor einigen Wochen, dass ich eine Anfrage einer Hausverwaltung erhielt.
Der Mail angehängt war( für mich überraschend ) das Angebot von Biotopia Arbeitsförderungsbetriebe GmbH.
Aus diesem Angebot ging herfor, dass sie zwar einen ganz ähnlichen Stundensatz haben wie ich. Trotzdem bekam ich den Auftrag nicht, denn Biotopia stellt nur 7% Mwst in Rechnung.
Wie kann das sein?
Denn es wird doch immer und immer wieder propagiert, dass Langzeitarbeitslose nur in gemeinnützigen Bereichen eingesetzt werden.
Wie kann es, dann sein, dass ich mit Biotopia konkurieren muß und diese Unternehmen für Grünanlagenpflege nur 7 % Mwst berechen darf ?
Nette Grüße
Birgit Schuster
Sehr geehrte Frau Schuster,
vielen Dank für Ihre Anfrage. An sich sieht § 12 Abs. 2 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz vor, dass in einem Fall wie bei Ihnen der gemeinnützige Betrieb umsatzsteuerlich nicht begünstigt wird. Demnach darf bei gemeinnützigen Zweckbetrieben nur dann der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewandt werden, "wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden...". Allerdings gibt es hierfür bestimmte Ausnahmen. Diese betreffen zwar nicht Ausbildung und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, wohl aber die von Menschen mit Behinderung.
Nach meinen Recherchen bildet die Biotopia Arbeitsförderungsbetriebe GmbH im Bereich Gartenbau ausschließlich zur Gartenbauwerkerin bzw. zum Gartenbauwerker aus. Dies ist ein Ausbildungsberuf ausschließlich für Menschen mit Behinderung. Daher vermuten wir, dass die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sich auf diesen Umstand begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch