
(...) Graffiti kann immer als Sachbeschädigung und somit als Straftat geahndet werden. Ob das "wilde" Plakatkleben auch darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab, fest steht aber, dass es nicht erlaubt ist und mindestens ein Ordnungsgeld und/oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann. (...)