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Gesine Lötzsch
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Frage von Barbara U. •

Frage an Gesine Lötzsch von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch

Ich weiß nicht, ob Sie die Meldung gelesen haben, dass die BVG in Berlin wild plakatiert.
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/bvg-plakatiert-wild-in-berlin-article984690.html

Gilt das Graffiti- Bekämpfungsgesetz nicht für alle?
Wie soll ich als Pädagogin den Jugendlichen ein Rechtsempfinden vermitteln, wenn eine Institution Strafantrag gegen Jugendliche stellt und selbst die gleichen Straftaten begeht?
Bleibt diese Aktion straffrei?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Meiner Kenntnis nach wurden die allermeisten Zettel auf legal angemietete Werbeflächen geklebt. Vereinzelt wurden von den Klebern allerdings auch Zettel auf Mülleimer oder Ampelmasten geklebt, was natürlich nicht legal ist.

Insofern haben Sie Recht. Es ist schon problematisch, wenn ein Unternehmen, das Graffiti und Ähnliches mit allen Mitteln - z.B. auch mit zunehmender Videoüberwachung - bekämpft und 9 Millionen im Jahr für Graffiti-Entfernung ausgibt, selbst zu rechtswidrigen Marketingmethoden greift.
Die Konsequenzen wurden bereits gezogen. Nach dem BZ-Artikel hat die BVG alle "wilden" Zettel sofort entfernen lassen. Sie klebten also höchstens 1-2 Tage.

Graffiti kann immer als Sachbeschädigung und somit als Straftat geahndet werden. Ob das "wilde" Plakatkleben auch darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab, fest steht aber, dass es nicht erlaubt ist und mindestens ein Ordnungsgeld und/oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann. Und: ja, das Gesetz gilt für alle.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch

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