Portrait von Gert Weisskirchen
Antwort von Gert Weisskirchen
SPD
• 09.11.2007

(...) Wesentlich ist, dass auf die bei den Telekommunikationsdienstleistern gespeicherten Daten nur zugegriffen werden kann, wenn die nach bereits geltendem Recht erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, das heißt ein richterlicher Beschluss. Damit wird ein unbefugter Umgang mit den Daten verhindert und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gesichert. (...)

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