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Frage von Harald H. •

Frage an Gert Weisskirchen von Harald H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Prof. Weisskirchen.

Seit ersten September gilt in BaWü das Nichtraucherschutzgesetz. Ist es denn juristisch überhaupt möglich, dass eine Stadtverwaltung ;konkret Wiesloch, ein Gesetz von sich aus drei Monate lang bei verstößen nicht ahndet?
Als Grund wurde eine zu schnelle Entscheidung und Umsetzung angegeben. Die Stadtverwaltung hat dies sogar veröffentlicht in der RNZ . Steht in diesem Falle einer Verwaltung zu, die Umsätze der Gastronomie über den Schutz des Einzelnen zu stellen?

Freundliche Grüße

Harald Herzog

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Herzog,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die mir abgeordnetenwatch.de zugeleitet hat und indem Sie sich auf einen Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung vom 7.11.2007 beziehen.
Die nicht ganz leichte Entstehung des Nichtraucherschutzgesetzes haben Sie ja sicherlich mitverfolgt. Eine bundesweite Regelung war leider nicht möglich, so dass jedes Bundesland für sich eine Regelung zum Schutz der Nichtraucher finden musste. Insofern ist die richtige Adressatin die zuständige Landtagsabgeordnete. Am 25.7.2007 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) beschlossen. Den Gesetzestext finden Sie hier: http://www.baden-wuerttemberg.de/fm/2028/GBLBW_2007_12_0337_0352.pdf

Ich habe noch einmal die Stadtverwaltung Wiesloch kontaktiert. Die zuständige Fachbereichsleiterin versicherte heute meinem Büro, dass mittlerweile regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Jedoch sei nach wie vor die Rechtslage sehr unklar - in Wiesloch und den anderen Kommunen im Land. Fraglich sei oft, was als Hauptraum und was als Nebenraum gelte. Hier warte die Stadtverwaltung noch auf eine verbindliche Aussage von Regierungspräsidium bzw. Sozialministerium. So lange werde die Stadtverwaltung aber weiterhin Kontrollen durchführen und im Einzelfall entscheiden.
Sollten Ihnen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz bekannt sein, dann melden Sie diese bitte an die Stadtverwaltung Wiesloch als zuständige Aufsichtsbehörde. Gerne können wir Ihnen den Kontakt hierzu vermitteln.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen!

Ihr Prof. Gert Weisskirchen, MdB