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Georg Zenker
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Frage von Anton M. •

Frage an Georg Zenker von Anton M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

welche Änderungen im Mietrecht sind für den Herbst angeblich schon konkret geplant?

MfG

Miller

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Antwort von
BÜRGERBESTIMMTES BERLIN

Sehr geehrter Herr Miller,

Ihre wichtige Frage betrifft 89 Prozent der Berliner, die Mieter sind und noch nicht wissen, was schon fertig in der Schublade für sie bereit liegt und zum Nachteil dieser großen Mietermehrheit in Berlin nach dem 17. September 2006 Gesetz werden soll. Von den etablierten Parteien erfahren Sie es auch nicht vor der Wahl am 17. September 2006.

Unter Federführung des FDP-Justizministers Ulrich Goll will die CDU-geführte Regierung von Baden-Württemberg mit einer Bundesratsinitiative das Mietrecht zugunsten der Vermieter ändern: sie will im September 2006 eine Initiative zur Mietrechtsreform in den Bundesrat einbringen, die vorsieht, einseitig Vermieterpositionen zu stärken, indem u.a. der Kündigungsschutz für Mieter bundesweit drastisch eingeschränkt wird.

Die Ziele von FDP und CDU sind folgende:

1.) Während sich bisher die vom Vermieter einzuhaltende Kündigungsfrist nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate verlängert, soll diese Kündigungsfrist für den Vermieter zukünftig unabhängig von der bisherigen Wohndauer nur noch drei Monate betragen.

2.) Weiter soll die Schonfrist, innerhalb derer eine Räumung durch Begleichung der Mietrückstände vermieden werden kann, von zwei Monaten auf einen Monat gesenkt werden.

3.) Außerdem soll noch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren von 20 auf 30 Prozent erhöht werden.

Im Ergebnis wollen CDU und FDP die Verbesserungen des Mietrechtsreformgesetzes 2001 für die Mieter rückgängig machen und für die Vermieter weiter bestehen lassen.

Dabei sind schon bisher die Kündigungsfristen zu Lasten der Mieter verändert worden: z.B. ist die früher geltende Kündigungsfrist von 12 Monaten nach mehr als 10 Jahren Mietdauer aufgehoben worden.

Als Abgeordneter werde ich mich konsequent dafür einsetzen, dass Berlin im Bundesrat diese Gesetzesinitiative nicht unterstützt und die Mieterrechte für die 89 Prozent Berliner, die Mieter sind, stärkt.

Dies beinhaltet z.B. auch die Einführung eines Mieterbeauftragten als Anlaufstelle für akute Problemfälle: diese sind für die Berliner Mieter sehr zahlreich, wie ich aus meiner Praxis als Rechtsanwalt weiß.

Drei diesbezügliche Schreiben vom 9. August 2005 an die drei SPD-SenatorInnen

1.) Junge-Reyer, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,

2.) Schubert für Justiz und

3.) Dr. Körting für Inneres

blieben leider ohne jeglichen Erfolg. Keiner der drei SPD-Senatorinnen und Senatoren hatte Interesse an einer ernsthaften Prüfung des Problems.

Diese kurze Antwort erklärt die Ursachen der Politik- und Parteiverdrossenheit der Bürger sehr deutlich mit den Folgen

- laufender Abwendung von den Parteien und der Politik,

- steten Anstiegs der Wahlenthaltung und

- aktuell, dass sich 53 Prozent der Berliner nach den letzten Umfragen nicht für den Wahlkampf interessieren. Verständlich.

Prüfen Sie gründlich die hier vorgestellten Positionen für die Mieter und lassen Sie uns Bürger Politik zukünftig gemeinsam bürgerfreundlicher und besser machen.

Darum bitte ich Sie am 17. September 2006 um

1.) Ihr Ja zur Änderung der Regeln der Volksabstimmung und

2.) Ihre Erststimme für mich.

Ich verspreche Ihnen meinen weiteren engagierten Einsatz für den Berliner Mieterbeauftragten und gegen die schon konkret vorbereitete Verschlechterung der Mieterrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Zenker