Frage an Georg Zenker von Wolfgang T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Zenker,
warum setzen Sie sich für die Einführung der öffentlichen Petition beim Abgeordnetenhaus ein?
Was versprechen Sie sich davon für die Bürger?
Viele Grüße
Wolfgang Theophil
Guten Tag Herr Theophil,
Petitionen konnten bereits vor 2000 Jahren bei den römischen Kaisern vorgebracht werden, danach bei den Kaisern des Heiligen Römischen Reiches usw.
In England entwickelte sich aus dem Petitionsrecht 1689 die Bill of Rights. Die Bill of Rights wurde 1789 bis 1791 auch in der US-amerikanischen Verfassung verankert. Sie gewährt den US-Bürgern im Rahmen einer freien und demokratischen Gesellschaft - auf der Basis von Werten der Aufklärung - bestimmte unveräußerliche Grundrechte.
In der Schweiz haben sich die politischen Rechte der Bürger seit Einführung der Petition im frühen 19. Jahrhundert bald darauf um die verbindliche Initiative und das verbindliche Referendum erweitert.
Vergleichbare Entwicklungen gab und gibt es in Deutschland bis heute nicht.
Am 11. Oktober 2005, also vor fast sechs ! Jahren reichte ich beim Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin eine Petition mit dem Ziel ein, die öffentliche Petition -wie beim deutschen Bundestag- auch beim Abgeordnetenhaus von Berlin einzuführen. Bis heute, fast sechs Jahre danach, erhielt ich trotz vieler mündlicher und schriftlicher Nachfragen keine einzige Antwort vom Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses auf meine Petition vom 11. Oktober 2005 (Aktenzeichen 8166/15).
Am 09.08.2006, im Wahlkampf 2006, antwortete der damalige Vorsitzende des Petitionsausschusses R. Hillenberg (SPD) auf eine Frage in diesem Portal wörtlich:
„Grundsätzlich möchte ich Online-Petitionen zulassen, weil sich dadurch für die Petenten eine Erleichterung ergibt. ...
Außerdem beabsichtige ich eine Online-Plattform einzurichten, wo nach Zustimmung der/des Petenten die Öffentlichkeit Ihre Meinung abgeben kann. Beides war in der jetzigen (= vorletzten) Legislaturperiode (bis 2006) nicht zu schaffen...
Auf jeden Fall wird in der kommenden Legislaturperiode das Petitionsgesetz diesbezüglich geändert. Nach meiner Einschätzung ... ist mit der Gesetzesänderung ca. Mitte 2007 zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hillenberg“
http://www.abgeordnetenwatch.de/ralf_hillenberg-323-8420.html#questions
• Alles bekanntlich nur ein leeres Wahlversprechen von Hillenberg.
• Bis heute wurde nichts davon realisiert.
R. Hillenberg musste später bekanntlich die SPD-Fraktion wegen des sogenannten HOWOGE-Skandals verlassen, aus dem Hillenbergs Firma rechtswidrig -ohne die erforderlichen Ausschreibungen- profitierte:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/sarrazin-bringt-senat-in-erklaerungsnot/1962684.html .
Viele weitere Links dazu bei Google unter HOWOGE Skandal.
Auf Nachfrage berichte ich von weiterem langjährigem rechtswidrigem und undemokratischem Verhalten der Petitionsausschüssse im Land Berlin, im Bund und auf EU-Ebene. Da waren viele Kaiser des römischen und später des Heiligen Römischen Reiches schon vor 2000 Jahren verantwortungsbewusster und bürgernäher als unsere heutigen Abgeordneten in Berlin und im fernen Brüssel.
Viele Grüsse
Georg Zenker