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Antwort von Georg Kippels
CDU
• 23.11.2016

(...) Wenn es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt, sind die zuständigen Behörden der Länder in der Verantwortung, diese aufzuklären und gegebenenfalls entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Das Tierschutzgesetz bietet dafür die gesetzliche Grundlage. (...)

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