Frage an Georg Kippels von Arne B. bezüglich Soziale Sicherung
Sofortmaßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Notsituation der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine
Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,
in einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ soll die Vergütung von gesetzlichen Betreuer/innen erstmals seit zwölf Jahren angehoben werden – um 15 Prozent. Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Ich fordere, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung folgt und die Umsetzung dieser "Sofortmaßnahme" zur Linderung der wirtschaftlichen Notsituation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer/innen möglich macht.
Des Weiteren muss das dreistufige Vergütungssystem abgeschafft werden, da alle Betreuer die gleiche Arbeit machen, egal, ob sie studiert, eine Ausbildung gemacht oder keine Ausbildung haben.
Unterstützen Sie diese Forderungen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Ich danke Ihnen vielmals.
Mit freundlichen Grüßen
A. Brucks
Sehr geehrter Herr Brucks,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Berufs- und Vereinsbetreuer einsetzen.
Auch uns war es ein wichtiges Anliegen die gesetzlichen Vergütungssätze anzuheben. Die 15-prozentige Erhöhung ist nicht nur angemessen, sondern auch dringend geboten, um eine qualitativ hochwertige Betreuung in Zukunft zu sichern. Eine angemessene Vergütung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein leistungsfähiges Betreuungswesen.
Wir können und wollen der Schließung von Betreuungsvereinen nicht tatenlos zusehen. Die über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur muss unbedingt erhalten bleiben, weshalb wir uns auch für eine zügige Umsetzung der Reform der Betreuervergütung einsetzen. Dies war mir aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen mit den ehrenamtlichen Betreuern ein ausdrückliches Anliegen, weshalb ich bei den Fachpolitikern für Erhöhung intensiv geworben habe.
Von Seiten des Bundestages - insbesondere der CDU/CSU Fraktion - ist die entsprechende gesetzliche Änderung deshalb unumstritten. Leider gibt es einige Landesregierungen, die unserem Vorstoß nicht folgen möchten. Die Bundesländer beklagen immer wieder die finanzielle Belastung. Dadurch gestalten sich die Verhandlungen, trotz beachtlicher Bundeszuweisungen, schwierig. Ich werde auch gleichermaßen bei unseren Landespolitikern für die Zustimmung im Bundesrat werben.
Ich hoffe sehr, dass wir hier schnell zu einer Einigung im Sinne der Betreuer und den Menschen, die auf ihre Unterstützung angewiesen sind, kommen und der Bundesrat seine Blockadehaltung aufgibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels, MdB