Frage an Georg Kippels von Ulrich K. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Kippels,
unter der jetzigen Landesregierung wurde das LPVG massiv verändert zuungunsten der Arbeitgeber. Ich denke hier vor allem an den öffentlichen Dienst. Die Mitbestimmungsrechte sind überhöht worden, die Einflussnahme ist deutlich zu groß. Dies führt häufig zu Blockaden der Personalräte, die nahezu vollständig Einfluss nehmen können. Das entspricht m.E. nicht mehr der Landesverfassung. Ein Beispeil ist die Anwesenheit in allen Arbeitsgruppen bis hoch zur Direktion (Paragraph 65 Abs. 1). Vertrauliche Gespräche sind so nicht mehr möglich.
Was wollen Sie tun, um wieder zu einer gemäßigten Fassung des LPVG zurückzukehren?
Sehr geehrter Herr Korwitz,
nachdem die CDU und FDP getragene Landesregierung erstmals seit den 1950er Jahren im Jahr 2005 das LPVG sinnvollerweise an das Bundespersonalvertretungsgesetz angepasst hat, wurde diese Änderung durch SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN 2011 wieder rückabgewickelt.
Auch die Union steht für weitreichende Mitbestimmungsrechte der abhängig Beschäftigten, diese dürfen Strukturen und Arbeitsprozesse aber nicht behindern.
Da ich persönlich nicht Mitglied des Landtages oder der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bin, stehen mir hier keine Möglichkeiten der Einflussnahme zu.
Ich bin aber auch der Meinung, dass eine Einmischung in die Angelegenheiten einer nun entstehenden Landesregierung nicht notwendig ist. Ich bin zuversichtlich, dass unter neuer Regierungsführung hier ein guter Kompromiss sowohl für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite entstehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels, MdB