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Antwort von Georg Eisenreich
CSU
• 21.03.2023

Wie in allen anderen Fällen, in denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, sind die Staatsanwaltschaften daher auch in Fällen des Kirchenasyls verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

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