
(...) Die unterschiedliche Behandlung zwischen den Leistungsberechtigten im SGB II und im SGB XII rechtfertigt sich durch die Systemunterschiede zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe. Das SGB II wendet sich vornehmlich an einen erwerbsfähigen Personenkreis, der nur vorübergehend eine Unterstützung benötigt; es handelt sich um ein eher dynamisches System. (...)