Wie werden die von der Bundesregierung angedachten Verschärfungen im Waffenrecht weitere Anschläge wie den in Solingen verhindern?
Sehr geehrte Frau Katzmarek
Es ist für mich nicht ersichtlich, wie die Taten wie Solingen durch schärfere Waffengesetze verhindert werden könnten. Das mitführen von Waffen aller Art auf öffentlichen Veranstaltungen ist bereits verboten:
WaffG § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
Gleichzeitig werden selbst in Gefängnissen provisorische Stichwaffen angefertigt. Ein auch nur ansatzweise vergleichbares Level an Kontrolle wird für Volksfeste oder im Alltag unmöglich zu erreichen sein. Entsprechend werden kriminell oder gar terroristisch motivierte Gruppen immer Zugang zu Stichwaffen haben.
Hier die Freiheit der Bürger einzuschränken ist ein Gewinn für den IS, denn er hätte es geschafft, durch einen Anschlag unsere Freiheit einzuschränken, aber kein Sicherheitsgewinn für Deutschland.
Sehr geehrter Herr S.,
mit der Verschärfung des Waffenrechts allein können Anschläge wie in Solingen nicht grundsätzlich verhindert werden. Deshalb hat die Bundesregierung (und hat der Bundestag nicht erst heute) weitere Maßnahmen beschlossen, um terroristische Gewalttaten zu verhindern. Neben einer weiteren Reduzierung der irregulären Migration und der konsequenteren Rückführung von Straftätern wird eine Task Force zur Bekämpfung von gewaltbereitem Islamismus eingesetzt. Verbote terroristischer Organisationen, Ausweisung von Hasspredigern, Vereinbarungen mit der EU zum Schutz der Außengrenzen etc. sind nur einige der Maßnahmen, die ich hier nennen möchte. Daneben ist auch eine Verschärfung des Waffenrechts vorgesehen. Unter anderem sollen der Umgang mit Messern bei öffentlichen Veranstaltungen und im Fernverkehr eingeschränkt und Springmesser (wie schon Butterfly- und Fallmesser) verboten werden. Die Anforderungen für waffenrechtliche Erlaubnisse sollen erhöht werden. Außerdem soll für Länder und Kommunen die Möglichkeit ausgeweitet werden, in besonders sensiblen Bereichen Messerverbotszonen einzurichten. Dort, wo der Umgang mit Messern (zum Beispiel aus beruflichen Gründen) notwendig ist, sollen Ausnahmeregelungen getroffen werden. Für mich ist es ein Unding, mit Stichwaffen durch die Stadt und auf Festen rumzulaufen. Das Argument „Ich muss mich ja verteidigen können“, halte ich für vorgeschoben. In der Regel werden Messer nicht zur Verteidigung, sondern zum Angriff oder für Machogehabe genutzt. Die Umsetzung der Verbote muss durch erweiterte Kontrollbefugnisse der Bundespolizei sowie der Polizei in den einzelnen Bundesländern sichergestellt werden.