Wann kommt dasVerbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen?
Sehr geehrte Frau Katzmarek, wie Sie sicherlich mitbekommen haben, haben die deutschen Tierheime letztes Jahr einen Brandbrief an die Regierung gesendet. Hier geht es darum, dass die Tierheime in Deutschland übervoll sind. Die Tierheime fordern mehr staatliche Unterstützung und neue Regeln, u.a. dass zum Beispiel der Onlinehandel mit Tieren und Welpen verboten wird. Leider sieht das neue Tierschutzgesetz dies nicht vor. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Mit freundlichen Grüßen, Judit S. aus Rastatt
Der Regierungsentwurf zur umfangreichen Novelle des Tierschutzgesetzes befindet sich seit Juli zur Beratung im Bundesrat. Neu geregelt werden verschiedene Bereiche vom Heimtierschutz über das Halten von Wildtieren in Zoos und Zirkussen bis hin zur sogenannten Nutztierhaltung. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber die FDP bei der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung einige Punkte verwässert. Wenn der Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung geht, werden die Fachleute der SPD-Bundestagsfraktion deshalb Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen.
Dabei geht es unter anderem um eine Verbesserung des Tierschutzgesetzes (Qualzucht konkret definieren, nicht-kurative Eingriffe reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden), die Einführung eines kameragestützten Überwachungssystems in Schlachthöfen, die Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes, verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren, die obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, eine Aktualisierung der Leitlinien für Tierbörsen oder die Schaffung des Amtes eines Tierschutzbeauftragten.
Wir kämpfen auch noch um einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die nicht Teil des Gesetzentwurfes sind: die Schließung von Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung, eine Einschränkung von Lebendtiertransporten in Drittstaaten auf tierschutzgerechte Routen, einen Einsatz auf EU-Ebene für bessere Regelungen und Ausbau des Datenbanksystems TRACES, die Überführung von Teilen des Tierschutzrechts in das Strafrecht und Erhöhung des Strafmaßes, eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen und verstärkte Forschung zu Alternativen, die Erarbeitung einer Positivliste für Wildtiere in Zirkussen, die Unterstützung der Bildungsarbeit Zoologischer Gärten und Tierheime, den Einsatz für ein EU-weites Verbot der Haltung und Zucht von Pelztieren sowie eine koordinierende und unterstützende Funktion des Bundes bei Krisen und Seuchen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.