Warum sind nachweisliche Qualzuchten in der Landwirtschaft weiterhin erlaubt?
Sehr geehrte Frau Katzmarek,
Tierrassen, die heute zum Großteil in der industriellen Nutztierhaltung eingesetzt werden, leiden unter den aus der hochspezialisierten Zucht entstandenen Merkmalen. Das Qualzuchtgesetz muss auch in der Nutztierhaltung genauer definiert und konsequent durchgesetzt werden. Teil des Zuchtziels muss sein, dass Merkmale wie Tiergesundheit und Lebensleistung stärker gewichtet werden. Langfristig profitieren auch Landwirte von erhöhtem Tierwohl - weniger Antibiotika, geringere Tierarztkosten etc.
Wie ist Ihre Haltung dazu? Leider werden bei Ihrem neuen Tierschutzgesetz die Nutztiere bzgl Qualzucht ebenfalls nicht berücksichtigt. Hier muss vor Verabschiedung des Gesetzes dringend nachgebessert werden.
Mit freundlichen Grüßen, Judit S. aus Rastatt
Der Regierungsentwurf zur umfangreichen Novelle des Tierschutzgesetzes befindet sich seit Juli zur Beratung im Bundesrat. Neu geregelt werden verschiedene Bereiche vom Heimtierschutz über das Halten von Wildtieren in Zoos und Zirkussen bis hin zur sogenannten Nutztierhaltung. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber die FDP bei der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung einige Punkte verwässert. Wenn der Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung geht, werden die Fachleute der SPD-Bundestagsfraktion deshalb Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen.
Dabei geht es unter anderem um eine Verbesserung des Tierschutzgesetzes (Qualzucht konkret definieren, nicht-kurative Eingriffe reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden), die Einführung eines kameragestützten Überwachungssystems in Schlachthöfen, die Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes, verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren, die obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, eine Aktualisierung der Leitlinien für Tierbörsen oder die Schaffung des Amtes eines Tierschutzbeauftragten.
Wir kämpfen auch noch um einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die nicht Teil des Gesetzentwurfes sind: die Schließung von Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung, eine Einschränkung von Lebendtiertransporten in Drittstaaten auf tierschutzgerechte Routen, einen Einsatz auf EU-Ebene für bessere Regelungen und Ausbau des Datenbanksystems TRACES, die Überführung von Teilen des Tierschutzrechts in das Strafrecht und Erhöhung des Strafmaßes, eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen und verstärkte Forschung zu Alternativen, die Erarbeitung einer Positivliste für Wildtiere in Zirkussen, die Unterstützung der Bildungsarbeit Zoologischer Gärten und Tierheime, den Einsatz für ein EU-weites Verbot der Haltung und Zucht von Pelztieren sowie eine koordinierende und unterstützende Funktion des Bundes bei Krisen und Seuchen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.