Was tun Sie für das Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU?
Der Transport von Tieren über lange Strecken führt zu Belastungen und sollte aus Gründen des Tierschutzes vermieden werden. Alle in ein Drittland führenden Tiertransporte unterliegen den EU-weit gültigen sowie zusätzlichen nationalen Regelungen und werden von zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überwacht, in Deutschland in der Regel von den Veterinärämtern der Bundesländer. Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission eine grundlegende Reform der EU-Vorschriften zum Tiertransport vorgeschlagen, weil die bestehenden Vorschriften schon lange nicht mehr aktuellen Gegebenheiten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen sowie Nachhaltigkeitszielen entsprechen. Die Vorschläge konzentrieren sich auf die Gewährleistung eines guten Tierschutzes beim Transport: Transportzeiten werden verkürzt und bei langen Fahrten müssen die Tiere zum Ruhen, Füttern und Tränken abgeladen werden. Für Schlachttiere und gefährdete Tiere gelten besondere Vorschriften. Das Platzangebot wird erhöht und an die jeweilige Tierart angepasst, für den Transport bei extremen Temperaturen gelten strengere Bedingungen. Die Vorschriften für die Ausfuhr von lebenden Tieren aus der Union werden verschärft, einschließlich besserer Kontrollen in Drittländern, damit sie den in der EU geltenden Standards entsprechen. Und schließlich sollen digitale Instrumente die Durchsetzung der Vorschriften erleichtern (z. B. durch eine zentrale Datenbank mit Echtzeit-Ortung von Fahrzeugen). Die Gesetzesvorschläge werden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur weiteren Beratung und Verabschiedung vorgelegt.