Wann setzen Sie sich für ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU ein?
Das Tierschutzgesetz muss zudem folgende Punkte klar regeln:
-Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
-Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
-Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
-Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
-Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
-Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Wann passiert hier endlich etwas?
Der Regierungsentwurf zur umfangreichen Novelle des Tierschutzgesetzes ist im Mai 2024 durch das Bundeskabinett gegangen und befindet sich seit Juli zur Beratung im Bundesrat. Die Verkündung ist für Dezember 2024 vorgesehen. Neu geregelt werden viele verschiedene Bereiche vom Heimtierschutz über das Halten von Wildtieren in Zoos und Zirkussen bis hin zur sogenannten Nutztierhaltung. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber die FDP bei der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert. Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandlerinnen und Verhandler der SPD-Bundestagsfraktion deshalb die Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.
Im Einzelnen geht es dabei um eine Verbesserung des Tierschutzgesetzes (Qualzucht konkretisieren, nicht-kurative Eingriffe reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden), die Einführung eines kameragestützten Überwachungssystems in Schlachthöfen, die Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes, verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren, die obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, eine Aktualisierung der Leitlinien für Tierbörsen oder die Schaffung des Amtes eines Tierschutzbeauftragten.
Wir kämpfen noch um einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die nicht Teil des Gesetzentwurfes sind: die Schließung von Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung, eine Einschränkung von Lebendtiertransporten in Drittstaaten auf tierschutzgerechte Routen, einen Einsatz auf EU-Ebene für bessere Regelungen und Ausbau des Datenbanksystems TRACES, die Überführung von Teilen des Tierschutzrechts in das Strafrecht und Erhöhung des Strafmaßes, eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen und verstärkte Forschung zu Alternativen, die Erarbeitung einer Positivliste für Wildtiere in Zirkussen, die Unterstützung der Bildungsarbeit Zoologischer Gärten und Tierheime, den Einsatz für ein EU-weites Verbot der Haltung und Zucht von Pelztieren sowie eine koordinierende und unterstützende Funktion des Bundes bei Krisen und Seuchen.