Gabriele Katzmarek, MdB
Gabriele Katzmarek
SPD
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Frage von Carolin K. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass die SPD die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht beantragt?

Sehr geehrte Frau Katzmarek,
ich habe Angst um die Demokratie in unserem Land. Ein Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Setzen Sie sich in der Landesregierung dafür ein, die Prüfung für ein Verbot dieser Partei zu beantragen?

Mit freundlichem Gruß
C.K.

Gabriele Katzmarek, MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Tatsächlich werden die Forderungen nach einem Verbot der AfD immer lauter.
Auch in den Reihen der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages.

Fakt ist, dass eine Partei nur dann verboten werden kann, wenn sie ihr Handeln darauf ausrichtet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und zu beeinträchtigen. Die Grundprinzipien dieser Grundordnung sind der Schutz der Menschenwürde, die Demokratie und der Rechtsstaat. 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in dem von Ihnen benannten Gutachten festgestellt, dass die AfD aufgrund ihrer „rassistisch national-völkischen Ausrichtung“ die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllen würde.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD-Bundespartei bisher als „Verdachtsfall“ eingestuft, das Oberverwaltungsgericht Münster prüft gegenwärtig noch die Berufung der AfD gegen diese Einstufung. Wenn die AfD jedoch in der Zukunft als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden würde, wäre ein Verbot wahrscheinlicher.

Ich persönlich sehe in der AfD das Potenzial, unser demokratisches Miteinander massiv zu gefährden und warne ausdrücklich vor einer Verharmlosung dieser Partei und ihren Mitgliedern.
Alle Demokratinnen und Demokraten sind in dieser Zeit gefordert, die freiheitliche Ordnung zu verteidigen. Ein Verbot löst leider nicht das wirkliche Problem, das Gedankengut bei diesen Menschen bleibt. Sollte dennoch ein Verbot der AfD-Bundespartei rechtlich abgesichert möglich sein, würde dieses Vorgehen meine Unterstützung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Katzmarek

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