Sehr geehrte Frau Katzmarek, es würde mich interessieren, ob sie sich für die Homöopatie als von den Krankenkassen zu bezahlende Behandlungsmethode einsetzen und wie sie zum Heilpraktikerberuf stehen
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Es ist richtig, dass der Grundsatz „Heilpraktiker dürfen Heilkunde ausüben“ aufrechterhalten wird. Es gilt das Heilpraktikergesetz. Die SPD hat die Interessen der Heilpraktiker im vergangenen Jahr erfolgreich vertreten, als es Bestrebungen gab, Heilpraktiker von bestimmten Leistungen auszuschließen. Aus meiner Sicht können alternative Heilmethoden die Gesundheit der Menschen fördern, solange sie von zugelassenen Heilpraktikern ausgeübt werden. Viele Schulmediziner arbeiten neben der evidenzbasierten Medizin auch mit alternativen Methoden. Insofern besteht kein grundsätzlicher Widerspruch.
Homöopathie zählt zu den alternativen Behandlungsmethoden. Die Gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten solcher Leistungen als Wahlleistungen erstatten. Ich setze mich dafür ein, dass die die Gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin selbst entscheiden können, welche alternativen Heilpraktiken sie finanzieren wollen.
Wichtig ist mir der Hinweis, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit in Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz selbstverständlich auch die Ausübung heilpraktischer Berufe schützt. Wenn die Überprüfung heilpraktischer Behandlungen diskutiert wird, darf es lediglich um die Patientensicherheit und die Kostenerstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen gehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um klassische oder alternative Behandlungsmethoden geht. Der Nutzen von Behandlungsmethoden, die die Versichertengemeinschaft solidarisch bezahlt, muss immer gewährleistet und nachgewiesen sein. Das gilt für die Schulmedizin wie auch für alternative Heilmethoden.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Katzmarek