Gabriele Katzmarek, MdB
Gabriele Katzmarek
SPD
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Frage von Johannes H. •

Frage an Gabriele Katzmarek von Johannes H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Setzen Sie sich dafür ein, dass das Lieferkettengesetz diese Punkt enthält:
Unternehmen verpflichtet werden, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt werden und es zum effektiven Schutz der Umwelt beiträgt;
alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst werden oder wenn sie in einem Risikobereich tätig sind?

Gabriele Katzmarek, MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hauber,

mit dem Lieferkettengesetz erhält Deutschland das wirkungsvollste Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Europäischen Union. Die Hartnäckigkeit der SPD zahlt sich aus. Die gesamte Lieferkette der Unternehmen wird durch das Gesetz wirkungsvoll in den Blick genommen. Zum ersten Mal schaffen wir jetzt ein Gesetz zur unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten. Kinderarbeit und Sklavenarbeit, Umweltzerstörung und vieles mehr werden dadurch wirkungsvoll bekämpft.

Wir haben uns nach ausführlichen Beratungen und öffentlicher Anhörung der Verbände dazu entschlossen, dass das Gesetz für Unternehmen gilt, die ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in Deutschland haben und in der Regel mindestens 3.000 Personen beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt ein Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten. Diese Schwellenwerte sind zumutbar, weil sie gewährleisten, dass die Unternehmen die erforderlichen personellen und fachlichen Kapazitäten haben, um die Anforderungen zu erfüllen. Die SPD wäre auch bereit gewesen, diese Schwelle niedriger anzusetzen. Das scheiterte allerdings an der Unionsfraktion.

Eine Überprüfung der freiwilligen Selbstverpflichtung hatte ergeben, dass nur wenige Unternehmen die freiwillige Selbstverpflichtung erfüllen. Deshalb musste der Gesetzgeber handeln. Dazu haben wir uns im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet. Im Kern geht es darum, dass sich die Unternehmen grundsätzlich zu den Werte und Prinzipien wie zum Beispiel dem Verbot von Kinderarbeit und der Einhaltung von Arbeitsschutzrechten bekennen. Zum Gesetz gehört auch, dass die Unternehmen eine Risikoanalyse und ein Risikomanagement aufbauen, um für die Achtung der Sorgfaltspflichten zu sorgen. Diese Pflichten beziehen sich auf die gesamte Lieferkette, also auf den eigenen Geschäftsbereich, auf die unmittelbaren Zulieferer und auch auf die mittelbaren Zulieferer.

Das Gesetz ist ein großer Schritt und ein Anfang. Es wird hoffentlich bald durch eine EU-Regelung ergänzt oder ersetzt werden. Dadurch würde dann ein einheitliches Spielfeld für die europäischen Unternehmen geschaffen. Die EU-Staaten haben eine europäische Lösung bereits im Dezember 2020 begrüßt.

Seit Anfang dieses Jahres kontrolliert die Bundesregierung bereits auf der rechtlichen Grundlage der EU-Verordnung 2017/821 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0821) die Lieferketten der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold nach Deutschland. Zuständig ist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten DEKSOR (https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/UeberUns/DEKSOR/DEKSOR_node.html). Sie sehen: Das Thema globale Sorgfaltspflichten ist bereits seit einigen Jahren ein Herzensanliegen der SPD.

Die Erfahrungen der nächsten Jahre werden zeigen, inwieweit das Lieferkettengesetz praktikabel ist und tatsächliche Verbesserungen bewirkt. Die Symbolwirkung ist jedenfalls beträchtlich. Nach einer Evaluation bis spätestens zum 30. Juni 2026 wird zudem ermöglicht, das Gesetz anzupassen. Dabei wird es auch darum gehen, ob die nationale Regelung außer Kraft treten kann, weil es bis dahin eine europäische Lösung gibt.

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Globalisierung gerechter zu gestalten. Es verlangt großes Engagement der Unternehmen. Einige sind dabei bereits gut aufgestellt. Andere werden ihre Lieferketten nun überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Jetzt geht es erstmal darum, dass das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen wird. Die Unionsfraktion hatte jüngst kurzfristig weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Die SPD-Bundestagsfraktion drängt darauf, das Gesetz noch im Juni 2021 zu beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Katzmarek

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