Gabriele Katzmarek, MdB
Gabriele Katzmarek
SPD
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Frage von Konrad D. •

Frage an Gabriele Katzmarek von Konrad D. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Katzmarek,

Am 18.12.2020 soll über den derzeitigen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EEG-Novelle 2021 und damit u. a. auch über den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen entschieden werden, deren EEG-Vergütung am 31.12.2020 nach 20 Jahren ausläuft. Laut „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ sind davon bis Ende 2023 ca. 65 MW bzw. rd. 13.700 Anlagen betroffen.

Falls Sie dem zustimmen wollen: wie können Sie die in der EEG-Novelle vorgesehenen Bestimmungen für den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen mit den Pariser Klimaschutzzielen in Übereinstimmung bringen? Zum Erreichen der Klimaziele, insbesondere des 1,5 Grad-Zieles, ist der Erhalt und weitere schnelle Ausbau von Sonnen- und Windenergieanlagen dringend erforderlich. Der wirtschaftliche Weiterbetrieb kleinerer Altanlagen unter 7 kWp ist mit der vorgesehenen Novelle aber nicht mehr möglich. Wie wollen Sie diesen Widerspruch erklären bzw. auflösen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Konrad Herz
 

Gabriele Katzmarek, MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Am vergangenen Wochenende ist es uns gelungen, eine Einigung zur Novellierung des EEG zu erzielen. Dabei hat die SPD wichtige Punkte aus unserem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt. Wir machen die Energiewende zu einem Mitmach-Projekt für alle. Dazu gehören die Erleichterung des Eigenverbrauchs, angemessene Anschlussregelungen für Altanlagen und ein verbindlicher Bund-Länder-Kooperationsmechanismus.

In der Novelle des EEG konnten wir verankern:

• Die Kommunen und ihre Bürger*innen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 km betroffen sind, können zukünftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge erhalten. Zusätzlich passen wir die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal an, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.

• Mieterstrom wird entbürokratisiert und erleichtert. Mieterstrom-Modelle basieren auf dem Zusammenspiel zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Stromanbieter*innen. Der/die Vermieter*innen produziert Strom aus erneuerbaren Quellen und verkauft ihn direkt oder über einen Stromanbieter*innen an seine Mieter*innen. Künftig können sich mehrere Parteien oder sogar ein ganzes Quartier eine Erneuerbaren Energien-Anlage unbürokratisch teilen. So können auch Mieter*innen endlich von der Energiewende profitieren. Für die/den Vermieter*innen haben wir Erleichterungen bei der Befreiung von der Gewerbesteuer verankert. Damit machen wir das Modell unbürokratischer und attraktiver.

• Wir machen den Verbrauch von selbst produzierten Sonnenstrom günstiger. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig wird, von 10 auf 30 kwpeak erhöht. Diese Solaranlagen mit weniger als 30 kwpeak werden komplett von der EEG-Umlage befreit.

• Wir stellen sicher, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen (Ü20-Anlagen), weiter betrieben werden können. Dafür sind folgende Punkte wichtig:
Windkraftanlagen, die älter als 20 Jahre sind und keine EEG-Vergütung mehr erhalten, bekommen die Möglichkeit, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung (PPA-Verträge), länger am Netz zu bleiben.
Bei Ü20-Solaranlagen entfällt die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert. So lohnt es sich, am Netz zu bleiben.

• Es wird ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern eingerichtet. Jedes Jahr berichten die Länder ihren Stand beim Ausbau der Erneuerbarer Energien. Das schafft Transparenz. So ist für jeden ersichtlich, ob wir auf dem Weg sind, unsere Ausbauziele zu erreichen.

• Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit. Das ist ein wichtiger Schritt für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff.

Klar ist auch: Die SPD will mehr erreichen. Deshalb haben wir uns neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, in dem wir weitere Maßnahmen vereinbart haben, die im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden.

Auch die Klimabeschlüsse des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020 machen es erforderlich, den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch deutlicher als bisher vorgesehen zu forcieren. Dazu gehören insbesondere: die Anhebung der Ausbauziele für die Windenergie an Land sowie die Photovoltaik gegenüber der jetzigen EEG-Planung, ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor und die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage auf Null mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells.

Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, wollen wir das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf das Repowering weiter reformieren.

Zudem ist klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden muss. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. Wir sind bereit, die Weichen neu zu stellen und mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die Punkte aus dem Entschließungsantrag in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen werden.

Sie sehen, dass wir nach schwierigen Verhandlungen und sehr unterschiedlichen Positionen zwischen den Koalitionspartnern gute Ergebnisse erzielen konnten. Auf diesen werden wir aufbauen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und schöne Feiertage!

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Katzmarek

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