Frage an Gabriele Katzmarek von Stefan G. bezüglich Verkehr
Ist es richtig, dass es einen EU-Beschluss gibt, der besagt dass es ab 2021 eine Abgasbeschränkung von 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer gibt. Damit wären alle Verbrennungsmotoren betroffen.
Wie sieht ihr Plan aus, das Problem zu lösen?
Sehr geehrter Herr G.,
gerne möchte ich Ihre Frage ausführlich beantworten. Richtig ist, dass es eine europäische Regulierung gibt, die sich jedoch etwas komplexer darstellt.
Deutschland und Europa haben verstanden, dass zum Schutz unserer Umwelt der Ausstoß von CO2 reduziert werden muss. Die verschiedenen Emissions-Quellen, Stromerzeugung, Wärmeerzeugung und der Verkehr müssen einen Beitrag dazu leisten.
Beim Individualverkehr erfolgt die Regulierung seit 2009 europaeinheitlich über die Begrenzung des durchschnittlichen Flottenausstoßes von CO2. Ab 2020 gilt ein durchschnittlicher Grenzwert von 95g CO2/km für alle neu zugelassenen Pkw. Wichtig ist die Betonung auf den durchschnittlichen Ausstoß aller neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers. Für Pkw galt zunächst ein Ziel von 130 g/km für das Jahr 2015. Dieser Wert wird bis 2021 auf 95 g/km abgesenkt.
Die Regulierung setzt keinen europäischen Einheitswert, sondern berücksichtigt grundsätzlich die unterschiedlichen Produktpaletten der Automobilhersteller. So muss nicht jeder einzelne Hersteller den europäischen Gesamtflottenwert von 95 g/km bei Pkw einhalten. Vielmehr wird für jeden Hersteller ein spezifischer Grenzwert errechnet, der auf dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht der Herstellerflotten beruht. Im Durchschnitt aller Hersteller soll dann der europäische Flottenwert erreicht werden.
Da es sich um durchschnittliche Werte handelt, die konzernspezifisch berechnet werden, ist sichergestellt, dass den verschiedenen Produktpalletten der Konzerne (Spezialisierung z.B. eher auf Kleinwagen oder Limousinen) Rechnung getragen wird. Da die ganze Regulierung ausschließlich die Neuzulassungen betrifft, sind nicht alle Verbrennungsmotoren betroffen. Bereits zugelassene Pkw fallen nicht unter diese Regeln. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen weiterhin in die Forschung und Entwicklung emissionsarmer oder emissionsfreier Antriebe investieren.
Die EU hat mit diesen Grenzwerten sehr ambitionierte Ziele formuliert. Ähnliche Zulassungsregeln gibt es aber auch in den USA, China und Japan. Für Deutschland und zahlreiche andere Länder in Europa, in denen Wertschöpfung und Arbeitsplätze an der Automobilindustrie hängen, ist der Ausgleich zwischen den Zielen Klimaschutz/CO2-Reduzierung und den wirtschaftlichen Interessen wichtig. Deshalb muss immer wieder neu analysiert werden, ob neue Vorgaben auch wirklich technisch realisiert werden können. Sollte sich abzeichnen, dass es den Autoherstellern nicht gelingt, die Flottengrenzwerte in dem Zeitraum zu erreichen, z.B. weil technische Entwicklungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, müssen Übergangzeiträume geschaffen werden. Gleichzeitig muss aber der Druck auf die Autohersteller aufrechterhalten werden, damit technologische Entwicklungen stattfinden.
Sehr geehrter Herr G., ich hoffe ich konnte Ihnen einen Einblick in das Thema CO2-Regulierung geben. Zum aktuellen Zeitpunkt erkenne ich hierbei kein Problem, das es zu lösen gilt. Vielmehr müssen alle Beteiligten, die EU-Institutionen, die Nationalstaaten, Automobilhersteller, Gewerkschaften etc., die Sachlage regelmäßig neu analysieren und bewerten. Aus meiner Sicht funktioniert diese Vorgehensweise und führt dazu, dass wir Jahr für Jahr weniger CO2 ausstoßen und technologisch im Bereich effiziente und emissionsarme Antriebe weltweit führend sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Katzmarek