(...) In der Krise der Finanzmärkte besteht aber auch eine Chance. Endlich steht das Fenster offen, um eine internationale Regulierung des Finanzmarktes hinzubekommen und den Kapitalismus etwas einzudämmen. Hierzu hat die SPD unter Führung von Finanzminister Steinbrück ein Konzept erarbeitet. (...)
(...) Es wäre falsch anzunehmen, unser Finanzplatz in Deutschland sei ein unreguliertes Territorium. Vielmehr haben wir auf der nationalen Ebene in den Jahren seit Beginn unserer Regierungsbeteiligung viele Regeln für den Finanzmarkt aufgestellt. Auch seit der letzten Bundestagswahl hat die SPD einige politische Maßnahmen vorangetrieben, die darauf abzielen, unseren Finanzplatz gerade für Privatanleger stabil und transparent zu gestalten. (...)
(...) Nun noch einmal: Der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr erfolgt im Rahmen des ISAF-Mandates. Die Mission ist von den Vereinten Nationen mandatiert und soll die afghanische Regierung unterstützen, ein sicheres und stabiles Umfeld herzustellen und aufrecht zu erhalten. Die Bundeswehr hat keinen Kampfauftrag, sondern soll den zivilen Aufbau schützen und unterstützen. Wenn also die große Mehrheit der Parteien im Bundestag einer Verlängerung des Einsatzes zugestimmt hat, ist dies vom Völkerrecht gedeckt und sie sind deshalb auch keine „Kriegsparteien“. (...)
(...) Diese Behauptungen belegen eher eine mangelnde Kenntnis über den deutschen Verbriefungsmarkt und die Entstehung der Finanzmarktkrise, was ich Ihnen nicht vorwerfe, da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt. Der Pfandbrief ist seit 200 Jahren ein sicheres Papier, ohne das Kommunen und Häuslebauer viele Finanzierungen nicht hinbekommen und viele Anleger erheblich weniger sichere Anlagen bekommen hätten. (...)
(...) Das heißt: Es fließt kein Geld, der Staat haftet mit seinem guten Namen dafür, dass die Bank, die Geld verleiht, dieses Geld auch zurückbekommt. Für die Bürgschaft müssen die Banken eine Gebühr bezahlen. Eine Sicherheit von 5% für Fälle der Inanspruchnahme gehört ebenfalls zu diesem Paket. (...)
(...) Bei der Haftung von Managern in Vorständen wird grundsätzlich zwischen einer Innen- und einer Außenhaftung unterschieden. Die Innenhaftung der Vorstände und Aufsichtsräte ist bereits heute im Aktiengesetz geregelt, sie haften gegenüber der Gesellschaft für leichtestes Verschulden ohne jede höhenmäßige Begrenzung mit ihrem gesamten Privatvermögen. (...)