Frage an Gabriele Frechen von Heike R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Frechen,
ich habe gelesen, dass Herr Steinbrück öffentlich alle Sparguthaben der Deutschen garantiert hat.
Wann wird es endlich dazu das entsprechende Gesetz geben?
Ansonsten ist es doch nur eine populistische, nicht einklagbare und damit wertlose Meinungsäußerung mehr, oder?
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
die Garantieerklärung der Bundesregierung erfüllt ihren Zweck auch ohne eine gesetzliche Regelung. Die politische Erklärung der Bundesregierung gibt den deutschen Sparern für ihre Spar-, Giro- und Termineinlagen umfassende Sicherheit und soll damit panikartige Reaktionen der Sparer verhindern, die die Krise der Finanzmärkte nur verschärfen würden. Die Sicherung gilt dauerhaft und zusätzlich zu dem bestehenden Einlagensicherungssystem – ohnehin eines der sichersten der Welt. Die Sparer in Deutschland sind auch schon ohne die Garantierklärung grundsätzlich doppelt abgesichert. Die Sicherheit ergibt sich zum Einen durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, welches den Sparern aktuell eine Mindestabsicherung von 90% der Einlagen gewährt, bis max. 20.000 Euro. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen weit darüber hinausgehenden Schutz gewährt hat. Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (VBR) zum Beispiel schützt - ähnlich wie die Sparkassen - die Spareinlagen ihrer Kunden bei den ihr angeschlossenen genossenschaftlichen Banken zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung. In Zeiten der Finanzkrise hat sich die Bundesregierung dennoch entschlossen, eine zusätzliche Sicherheit einzuziehen. Es geht um ein Signal, das das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger herstellen, die Märkte beruhigen und das Finanzsystem stärken soll. Die Menschen sollen wissen: In einer Notlage hilft der Staat. Ein Gesetz ist dafür nicht erforderlich. Diese Aussage wirkt für sich.
Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen nicht mehr ausreichen, um ihre Versprechen zu erfüllen, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bund mit entsprechenden Unterstützungen der deutschen Einlagensicherungsfonds gewährleisten, dass keine Sparerin und kein Sparer einen Euro verlieren wird. Diese Zusage ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Ersparnisse.
Die Garantiezusage der Bundesregierung gilt für Sparbücher, Girokonten, Termingelder und für Sparbriefe. Sie gilt nicht für Fonds, Zertifikate und andere Finanzprodukte oder Wertpapiere. Die Garantiezusage gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, also für alle privaten Konten und Sparguthaben von natürlichen Personen. Sie gilt auch für Mehrheiten privater Personen, wie etwa Erbengemeinschaften. Sie gilt nicht für Geschäftskonten oder Konten juristischer Personen wie zum Beispiel Zweckvermögen von Stiftungen oder Handelsgesellschaften.
Nachdem die Bürgerinnen und Bürger in Europa zu Beginn der Finanzmarktkrise offenbar deutlich mehr Bargeld abgehoben haben als sonst, ist eine solche Garantieerklärung erforderlich gewesen. Ein massives Abheben von Spargeldern musste abgewendet werden.
In der Krise der Finanzmärkte besteht aber auch eine Chance. Endlich steht das Fenster offen, um eine internationale Regulierung des Finanzmarktes hinzubekommen und den Kapitalismus etwas einzudämmen. Hierzu hat die SPD unter Führung von Finanzminister Steinbrück ein Konzept erarbeitet. Unsere Antwort lautet: Wir brauchen eine neue Balance von Markt und Staat. Wir brauchen zuallererst eine stärkere Regulierung der globalen Finanzmärkte. Wenn Sie hier an ausführlichen Informationen interessiert sind, empfehle ich Ihnen folgenden Link:
http://www.spd.de/show/1760006/271008_abschlussbericht_finanzen.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Frechen MdB