
(...) Ab 2009 sind die Veräußerungsgewinne eines Fonds nur noch steuerfrei, wenn der Fonds die veräußerten Anlagen vor 2009 angeschafft hat. Anders ist das bei den thesaurierenden Fonds. Bei diesen werden die Erträge nicht an den Anleger ausgeschüttet, sondern wieder mit angelegt und dadurch kapitalisiert, wodurch ein Zinseszinseffekt entsteht. (...)