Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Erhard G. •

Guten Tag Frau Heinrich, wie stehen Sie denn zu dem Thema Doppelverbeitragung der alten Direktversicherungsverträge? Bitte sofort stoppen, für die Verträge von vor 2004!

Die Regierung Schröder hat mit einem Gesetz 2004 rückwirkend in bestehende Verträge eingegriffen. Wo bleibt hier der Bestandsschutz. Leider hat die nachfolgende CDU Regierung und auch die Ampel dies nicht korrigiert.

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

ich kann gut verstehen, dass viele Betroffene sich über die Rechtslage und die Krankenkassenbeiträge ärgern. Deswegen war es uns wichtig, etwas für Betroffene zu tun. Zuletzt gab es dazu auf Initiative der SPD das 2020 in Kraft getretenen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, mit dem die Belastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gesenkt wurde. Bei einer Betriebsrente von 210 Euro gab es durch die Neuregelung im ersten Jahr der Geltung zum Beispiel eine Ersparnis von rund 25 Euro im Monat. Der verbleibende Krankenkassenbeitrag betrug dann nur noch rund 8 Euro. Insbesondere kleinere Betriebsrenten wurden von den Beiträgen wieder entlastet. Rund 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mussten mit der Neuregelung nur noch maximal den halben Beitrag bezahlen. Geblieben ist die volle Belastung allerdings für diejenigen mit sehr hohen Einnahmen sowie freiwillig Versicherte. 

Eine einfache und schnelle Lösung sehe ich ansonsten leider nicht. Eine rückwirkende Entlastung wäre kaum finanzierbar, vor allem angesichts des aktuellen Defizits der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Schuldenbremse: Deren Reform kann aufgrund des Widerstandes der Unionsparteien und der FDP wohl erst nach der Wahl erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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