Frage von Kristina W. • 27.08.2024
Sexwork ist nicht gleich Sexwork. Sollten selbstbestimmte Frauen + TINA nicht selbst über ihren Beruf entscheiden dürfen? Sollte nicht differenzierter herangegangen werden?
Antwort von Gabriela Heinrich SPD • 30.08.2024
Sehr geehrte Frau W.
schon jetzt wird differenziert. Freiwillige Prostitution von volljährigen Menschen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Zuletzt war mit dem Prostituiertenschutzgesetz das Ziel verfolgt worden, die rechtliche Situation von Prostituierten weiter zu verbessern. Es baute auf dem Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 auf, mit dem Prostitution reguliert und aus der „Sittenwidrigkeit“ geholt wurde.
Gleichzeitig gibt es Angebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (mit der Nummer 116 016) an das sich Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel anonym wenden können, und das bei Bedarf an Anlaufstellen vor Ort vermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich