Setzen Sie sich für politisches Asyl für Julian Assange ein?
Sehr geehrter Frau H.,
die britische Justiz hat den Weg frei gemacht für die Auslieferung des Whistleblowers Julian Assange in die USA. Ihn erwartet dort voraussichtlich eine extrem lange Gefängnisstrafe und schlechte Haftbedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie sich auf internationaler Ebene gegen diese Auslieferung einsetzen werden. Ebenso interessiert mich, ob Sie politisches Asyl von Assange in Deutschland unterstützen oder ablehnen.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Küffner
Sehr geehrter Herr K.,
seit Langem bin ich als Menschenrechtspolitikerin der Auffassung, dass Whistleblower den Schutz durch den Rechtsstaat brauchen. Sie müssen vor Auslieferung geschützt sein und haben das Recht auf ein faires Verfahren. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hat mehrfach schwere Vorwürfe gegen die Behörden in Großbritannien, Schweden, den USA und Ecuador erhoben. An Assange werde ein Exempel statuiert, um Journalisten einzuschüchtern, so die Auffassung von Nils Melzer.
Die einschlägigen internationalen Abkommen verbieten Folter, unmenschliche und erniedrigende Strafen. Entsprechend unterstütze ich das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion sowie die im Oktober 2019 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats verabschiedete Resolution Improving the protection of whistle-blowers all over Europe. Letztere fordert die Mitgliedstaaten des Europarats, also auch Großbritannien, dazu auf, Whistleblower zu schützen und zu unterstützen. Und ich unterstütze die Erklärung, die vor einiger Zeit unter anderem Günter Wallraff, Ex-Außenminister Sigmar Gabriel und der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, abgegeben hatten. Darin forderten sie, ebenso wie UN-Sonderberichterstatter Melzer, eine umgehende Freilassung Assanges aus medizinischen und rechtsstaatlichen Gründen.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“
Dazu, dass ein britisches Gericht das Auslieferungsverbot von Julian Assange gekippt hat, schließe ich mich ebenfalls der Position meines Kollegen Frank Schwabe an: „Die Aufhebung des Auslieferungsverbots von Julian Assange ist aus menschenrechtlicher Perspektive nicht vertretbar. In den USA erwarten ihn bis zu 175 Jahre Haft und ein politisiertes Verfahren. Wenn Whistleblower strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, gehören sie geschützt und nicht bestraft.“
Gleichwohl handelt es sich um die Entscheidung eines Gerichts in einem Rechtsstaat. Darauf können und dürfen deutsche Politiker_innen keinen Einfluss nehmen. Allerdings bin ich der Auffassung, dass das auf politischer Ebene sehr wohl und in aller Deutlichkeit thematisiert werden muss. Gemäß meiner Kenntnis hat Außenministerin Annalena Baerbock zu Julian Assange am Rande des G7-Außenministertreffens mit ihrer britischen Amtskollegin gesprochen. Aus meiner Sicht müssen weitere Initiativen des Auswärtigen Amts folgen. Ich selbst werde versuchen, britische Abgeordnete auf das Thema anzusprechen, wenn ich wieder an der Parlamentarischen Versammlung des Europarats teilnehme.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich