Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Angelika T. •

Guten Tag Frau Heinrich, warum soll die Miete nur für eine bestimmte Zeit im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden?

Die Mietpreise sollten sich z. B. an der Gehaltsentwicklung orientieren. Einer der Gründe für die hohen Mieten liegt an dem Mietenspiegel (§ 558 BGB). Er ist dafür verantwortlich, dass die Mieten seit Jahrzehnten steigen konnten - abgekoppelt von der sonstigen wirtschaftlichen Entwicklung.

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Tobias,

der Staat kann nicht beliebig in die Höhe der Mieten eingreifen. Grund dafür sind das grundgesetzlich geschützte Eigentum der Vermieter und die Vertragsfreiheit. Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass eine staatliche Regulierung der Mietpreishöhe erlaubt ist. Es hat aber auch deutlich gemacht, dass solche Eingriffe verhältnismäßig sein müssen. Das heißt: Ein solcher Eingriff darf nicht pauschal erfolgen, sondern muss direkt auf angespannte Wohnungsmärkte zielen.

Im SPD-Zukunftsprogramm schlagen wir für angespannte Wohnlagen ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium vor: Mieten dürfen dann für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Aus meiner Sicht ist das eine gezielte Maßnahme für Regionen, in denen die Entwicklung der Mietpreise ein Problem ist. Und zugleich eine verhältnismäßige Lösung, die dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten kann. Auch die zeitliche Befristung betont die Verhältnismäßigkeit. Diese wäre nicht mehr gegeben, wenn sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder entspannt. Wir wollen damit die von der SPD durchgesetzte Mietpreisbremse ergänzen (gegen die übrigens bereits – erfolglos – vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt wurde).

Beim Mietspiegel konnte die SPD in der Großen Koalition bereits einige Verbesserungen durchsetzen. Dazu gehört unter anderem, dass künftig alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen Mietspiegel erstellen müssen. Für die Berechnung von Mietspiegeln müssen jetzt die letzten sechs Jahre einbezogen (statt bisher vier). Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dadurch geringer.

In diesem Sinne wollen wir weitermachen. In unserem Zukunftsprogramm haben wir festgehalten: „Das Instrument des qualifizierten Mietspiegels wollen wir bundesweit nach einheitlichen und damit rechtssicheren Kriterien ausgestalten und seine Bedeutung stärken. Mietspiegel dürfen keine bloßen Neumietenspiegel sein. Deshalb werden wir künftig mindestens die vertraglich vereinbarten Mieten der vergangenen acht Jahre bei ihrer Aufstellung heranziehen.“

Ganz wichtig ist aus meiner Sicht aber auch, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Hierzu hatten wir mit verschiedenen Maßnahmen in der Großen Koalition eine Wohnraumoffensive gestartet. Für die SPD war dabei besonders wichtig, auch den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Eigentlich sind hierfür die Bundesländer zuständig. Wir wollen aber zusätzliche Impulse von Bundesseite geben. Deswegen hatte die SPD 5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau durchgesetzt. Ich unterstütze das Ziel von Kanzlerkandidat Olaf Scholz, dass künftig 400.000 neue Wohnungen im Jahr entstehen, davon 100.000 geförderte Sozialwohnungen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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