Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Hans H. •

Frage an Gabriela Heinrich von Hans H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Frau Heinrich,

wie stehen Sie zu der Kritik von Herrn Wasmuth (z.B. TAZ vom 31.06.2017)zur Privatisierung der Autobahnen? Werden Sie morgen die Grundgesetzänderung im dt. Bundestag mittragen und somit einer schleichenden Privatisierung der Fernstrassen zustimmen, obwohl die SPD stets betont hatte, dass es mit ihr keine Privatisierungen der dt. Autobahnen gebe. Warum soll bereits ein Tag später diese Grundgesetzänderung im Bundesrat beraten werden?

Mit freundlichen Gruß Hans Hoffmann

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

ich teile Ihre Meinung, dass die Autobahnen in Bundesbesitz bleiben müssen.

Deswegen haben wir – im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen – auf Druck der SPD folgende neue Formulierungen für das Grundgesetz beschlossen:

• „Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“

• „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen.“

Hiermit haben wir im Grundgesetz eine Privatisierung ausgeschlossen.

Vorausgegangen zu dem jetzt getroffenen Beschluss im Bundestag war ein langer Beratungsprozess, aufbauend auf einer Einigung von Bund und Ländern im Herbst letzten Jahres. Bei diesem Beschluss hatten sich alle 16 Bundesländer einstimmig für eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft ausgesprochen, um Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen besser zu organisieren. Auch die Ministerpräsidenten der Linken und der Grünen in den Ländern hatten dafür gestimmt. Sie haben auch im Bundesrat jetzt der Neuregelung zugestimmt.

Auf Initiative der SPD haben wir im Bundestag sichergestellt – und zwar im Grundgesetz – dass diese Gesellschaft ebenfalls nicht privatisiert werden kann. Wir haben außerdem gesetzlich geregelt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes nicht berechtigt ist, Kredite am Markt aufzunehmen, sondern vom Bund finanziert wird. Die Gesellschaft wird nicht Eigentümer der Bundesautobahnen und Fernstraßen und darf auch nicht selbst eine Maut oder Ähnliches erheben. Durch zusätzliche Kontrollrechte ist der Einfluss des Bundestages auf die Gesellschaft sichergestellt.

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der Autobahnen und Bundesfernstraßen sehe ich aufgrund zahlreicher schlechter Erfahrungen äußerst kritisch. Mit dem Beschluss werden sie jetzt – auf Initiative der SPD – erstmals im Grundgesetz eingeschränkt:

• „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“

Dazu muss man sagen, dass Öffentlich-Private Partnerschaften keine Privatisierung bedeuten. Sie bedeuten, dass Projekte im Auftrag und in Verantwortung des Staates von privaten Unternehmen über einen längerfristigen Zeitraum durchgeführt werden. Sie dürfen durch die Neuregelung künftig nur noch auf der Ebene von Einzelprojekten bis maximal 100 Kilometer Länge erfolgen, die nicht räumlich miteinander verbunden sein dürfen. Eine solche Einschränkung gab es bisher nicht. Diese Partnerschaften werden daher im Bereich der Autobahnen und Fernstraßen unattraktiver für Investoren als bisher. Das begrüße ich. Ein noch weitergehendes Verbot war mit der CDU/CSU nicht möglich.

Wie bei allen Gesetzen gibt es Expertinnen und Experten – und auch Journalisten – mit unterschiedlichen Meinungen zur Bewertung des Vorhabens. Man muss jedoch klar sagen, dass der Bundesrechnungshof – der aufgrund seiner Kritik am ursprünglichen Gesetzentwurf von Wolfgang Schäuble (CDU) von Kampagnenplattformen und Journalisten stets als Kronzeuge gegen das Gesetz herangezogen wurde – die von uns durchgesetzten Änderungen durchweg begrüßt hat. Zu den Aussagen des Bundesrechnungshofs gehören:

• „Mit den im Änderungsantrag vorgesehenen Regelungen wird eine Teilnetzprivatisierung ausgeschlossen.“

• „Aufgrund des Änderungsantrags wird es der Gesellschaft nicht erlaubt sein, Kredite am Markt aufzunehmen.“

• „Mit dem Änderungsantrag wird der Einfluss des Parlamentes auf die Verwaltung der Bundesautobahnen gewahrt. Anstatt einer staatsfernen wird eine staatsnahe Infrastrukturgesellschaft entstehen.“

Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

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