Frage an Gabriela Heinrich von Werner H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Heinrich,
ich beobachte mit grosser Sorge die beabsichtigte Grundgesetzänderung zur Privatisierung der Bundesautobahnen. Dies, so scheint es mir, soll möglichst elegant noch vor der Bundestagswahl gesetzlich vollzogen werden.
In den Medien ist mir bislang noch keine grosse Diskussionsbereitschaft aufgefallen, was bei einem solch wichtigen Schritt mir sehr merkwürdig erscheint.
Wie sehen Sie die Problematik und wie werden Sie entscheiden?
mfg
Werner Haagen
Sehr geehrter Herr Haagen,
ich bin bezüglich der geplanten „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ skeptisch und spreche mich klar gegen eine Privatisierung der Autobahnen aus.
Hintergrund für die geplante „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ ist ein Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 in Berlin, der jetzt im Bundestag diskutiert wird. Die Bundesregierung und alle Bundesländer wollen, dass eine neue „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ künftig die Planung, den Bau und den Erhalt der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen für den Bund übernimmt, da dies im aktuellen System der Auftragsverwaltung der Länder nicht immer reibungslos funktioniere.
Der Gesetzentwurf sieht derzeit vor, dass die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, wie auch etwaige Tochtergesellschaften, im vollständigen, unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen. Dies ist bereits eine von der SPD in Berlin durchgesetzte Verbesserung. Denn die CDU hatte ursprünglich eine Abgabe von bis zu 49 Prozent der Anteile und damit eine Teilprivatisierung angestrebt.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren setzt sich die SPD im Bundestag für weitere Klarstellungen ein, insbesondere in Bezug auf Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Bundestages auf die Verkehrsinvestitionen, Steuerungsrechte des Parlaments gegenüber der Gesellschaft und weitere Vorgaben, die eine Privatisierung ausschließen.
Ich werde mir am Ende der Beratungen ein endgültiges Bild darüber machen, ob die dann endgültige Fassung des Gesetzes zustimmungsfähig ist. Entscheidend ist für mich, dass eine Verlagerung der Kompetenz von den Ländern auf den Bund aus meiner Sicht in Ordnung ist, eine Privatisierung der Gesellschaft und der Straßen aber grundlegend, eindeutig für jetzt und in Zukunft ausgeschlossen sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich