Frage an Gabriela Heinrich von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Heinrich
Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro.Wann gelten die neuen Gesetze für uns?Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie Die Begünstigten der neuen Reform ? Die Spd will doch Soziale Gerechtigkeit schaffen, wo bleibt diese Gerechtigkeit für uns?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski
Sehr geehrte Frau Demski,
bei der gesetzlichen Änderung der Erwerbsminderungsrente ging es vor allem um eine Stabilisierung, damit die Erwerbsminderungsrente auch in Zukunft noch schützen kann. In den letzten Jahren waren die Auszahlbeträge für Neurentnerinnen und Neurentner gegenüber früheren Jahrgängen gesunken. Auch die aktuell geplante, weitere Verbesserung der Erwerbsminderungsrente hat das Ziel, dass künftige Leistungsberechtigte kein niedrigeres Niveau erhalten als frühere Jahrgänge. Wir wollen den Abwärtstrend der letzten Jahre stoppen.
Ich weiß, dass es sich oft ungerecht anfühlt, wenn gesetzliche Änderungen nicht rückwirkend gelten, zumindest wenn es sich um Leistungsverbesserungen handelt. Es ist generell so, dass solche Änderungen häufig nur für Neuzugänge gelten. Eine vollkommene Gerechtigkeit ist diesbezüglich leider nicht möglich. In manchen Fällen ist es technisch nicht möglich, in anderen ist es finanziell nicht möglich.
Nehmen wir die „Rente mit 63“, die wir ebenfalls im Rahmen des Rentenpakets eingeführt haben. Sie kann rein technisch nur für Neurentnerinnen und Neurentner gelten. Oder nehmen wir das Elterngeld, das es für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder gibt. Natürlich war das ungerecht für Eltern, deren Kinder kurz oder auch lange davor geboren wurden. Aber eine gerechte Frist hätte es nicht gegeben. Und es wäre auch weder sinnvoll noch finanzierbar gewesen, das Elterngeld rückwirkend auch an alle Eltern der Vergangenheit zu zahlen, die damals keine solche Leistung erhalten hatten.
So gab es bei vielen Gesetzen, seien es die Vorgaben zur Rückzahlung von BAföG, oder auch die Mütterrente, immer Menschen, die von den Neuregelungen nicht profitieren konnten, weil es Stichtage gab. Auf der anderen Seite profitieren durch den Bestandsschutz – gerade im Rentensystem – manchmal auch diejenigen, für die eine Neuregelung dann nicht greift.
Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, Gerechtigkeitslücken im Rentensystem abzubauen, so wie wir das mit dem Rentenpaket gemacht haben. Das können wir aber nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich