Frage an Gabriela Heinrich von Heinz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geerhte Frau Heinrich,
entschuldigen Sie bitte den Lapsus mit der Namensverwechslung, ich richtete diese Frage im Grunde an ALLE SPD-Abgeordneten, die, ich zitiere Abgeordnetenwatch.de:
"[...]den Beschluss des Rates der Europäischen Union, das umstrittene Freihandelsabkommen CETA weiterzuverfolgen, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen." haben.
Das waren fast 86% der SPD-Fraktionsmitglieder, darunter auch Sie.
Wie bereits dargelegt, sehe ich keine wirkliche Lösung durch einen ständigen Gerichthof in Washington, USA, denn es kann die Unparteilichkeit der dorthin bestellten Richter nicht explizit gewährleistet werden, wenn das Gericht selbst finanziell und politisch nicht unabhängig ist, was offenbar der Fall ist.
Nach wie vor handelt es sich um ein SONDER-Klagerecht für Konzerne, das auch nur von diesen Angestoßen werden kann.
Es wird also - scheinbar ohne Voraussicht und ohne den Vorsorgegrundsatz - zu beachten, internationalen Konzernen ein überflüssiges Recht mit Gefahrenpotential für EU-Staaten ganz allgemein eingeräumt, noch dazu jeglicher demokratisch legitimierter Jurisdiktion entzogen, bzw. übergeordnet.
Wie passt das zum Selbstverständnis einer demokratischen sozialen Partei? Wie träumt sich die SPD eine schöne neue und gerechte Weltordnung nach den Wünschen der Großkonzerne zurecht, dazu können die WählerInnen wohl doch eine plausible Erklärung erwarten?
O. g. Gefahren sowie einige andere, z.B. totale Privatisierung staatlicher Grundversorgungsaufgaben - Trinkwasserversorgung, öffentliche Verkehrstmittel, Gesundheitssystem, Sicherheitsorgane (Endergebnis s. England und teils auch schon hierzulande) - sehe ich weder durch Hr. Gabriels Aktionen, noch durch die rechtlich nicht bindenden Zusatzerklärungen gegeben.
Sie, und alle Ihre für CETA stimmenden Kollegen, haben die Folgen für unseren Staat auch vor den WählerInnen zu verantworten, die in überwältigender Mehrheit DAGEGEN waren.
Oder inwiefern denken Sie, dies nicht zuträfe?
Sehr geehrter Herr Kummer,
in dem Bundestags-Beschluss, den Sie ansprechen, ging es nicht um eine Annahme von CETA durch den Bundestag. Wie bereits geschrieben, muss über CETA zunächst das Europäische Parlament entscheiden. Erst anschließend sind die nationalen Parlamente gefragt. Mit dem Antrag im Bundestag haben wir die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, dass zwischen der EU und Kanada gemeinsam getroffene Vereinbarungen zu CETA im Zuge des weiteren Prozesses in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden sollen. Wir teilen insofern Ihre Forderung, dass wir rechtsverbindliche Erklärungen brauchen, um keine Hintertüren offen zu lassen.
Ich möchte Sie gerne auf die Information des Bundeswirtschaftsministeriums mit Fragen und Antworten zu CETA aufmerksam machen. Die Infos finden Sie hier: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/CETA/faqs.html
Ob ich persönlich CETA am Ende zustimme, mache ich, wie in meiner letzten Mail geschildert, vom Endergebnis der Verhandlungen abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich