Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Robert S. •

Frage an Gabriela Heinrich von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Heinrich,

in einer Frage zur Ihrer Entscheidungsfindung haben Sie geantwortet, dass sie zwar für einen Vorschlag einer anderen Fraktion waren, diesem aber nicht zugestimmt haben, da andere Fraktionen früheren Vorschlägen Ihrer Fraktion auch nicht zugestimmt hätten.

Ich frage mich dabei welches Verständnis Sie von Demokratie haben. Sie sind den Wählern und sich selbst verpflichtet. Ihr handeln zeigt aber, dass sie Fraktionsinteressen, oder Parteiinteressen über den Wähler stellen.

Im günstigsten Fall könnte man sagen, dass Sie so handeln um Ihr eigenes Fortkommen zu sichern.

Frau Heinrich, ich möchte Sie weder angreifen, noch bloßstellen. Als meine Vertreterin im Bundestag erwarte ich jedoch von Ihnen, dass Sie den Wähler an erste Stelle Ihres Handelns setzen und nicht Partei oder Fraktionsinteressen verfolgen.

Was sagen Sie dazu?

Vielen Dank

MfG
Robert Schwaben

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwaben,

die Äußerungen, die Sie mir unterstellen, habe ich nicht gemacht. Das wäre Kinderkram.

Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Abstimmung zu einem Antrag einer anderen Fraktion nicht immer automatisch eine Position wiedergibt und dass dies für alle Fraktionen im Bundestag gleichermaßen gilt. Man kann auch gegen Fracking sein, ohne deswegen jedem Antrag der Grünen zustimmen zu müssen.

Mir ist klar, dass gerade in der medialen Aufbereitung der Politik und auch bei Online-Plattformen mitunter nur verkürzte „Schwarz-Weiß-Positionen“ vermittelt werden und erwünscht sind. Ich habe gegen den Grünen-Antrag gestimmt, weil ich den Vorschlag der SPD für besser und realistischer halte und die Verhandlungen innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen sind. Es steht insofern noch nicht fest, was wir gegen die Union und die Bundeskanzlerin durchsetzen können und was nicht.

Unsere Kernforderung ist letztlich, dass unkonventionelles Fracking auf absehbare Zeit in Deutschland zu wirtschaftlichen Zwecken nicht stattfindet. Wenn man aber – wie die Opposition – ein undifferenziertes Verbot der Technologie in Deutschland fordert, dann stünde das verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kam zum Ergebnis: „Ein Fracking-Verbot ohne Forschungsausnahmen lässt sich vor dem Hintergrund von (wirksamen) Maßnahmen zur Risiko- und Schadensminimierung verfassungsrechtlich kaum rechtfertigen.“

Als Hintergrundinfo finden Sie das Gutachten hier:
http://www.bundestag.de/blob/419888/09f2c4f575ded347ca260db4850905be/wd-3-289-14-pdf-data.pdf

Ich hoffe, dass wir bald eine Lösung in der Großen Koalition finden. Zu den strittigen Punkten gehört zum Beispiel, dass wir einen Parlamentsvorbehalt auch schon bei Probebohrungen wollen, während die Bundeskanzlerin lediglich eine Expertenkommission will, die ein Votum für Vorhaben abgibt.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

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