Frage an Gabriela Heinrich von Monika N. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Die Kostenfreiheit des Schulwegs endet mit der 10. Klasse. Meine Tochter besucht das Gymnasium. Ich kann nicht nachvollziehen, dass leistungsbereitschaft nicht gefördert wird. Bildungsgerechtigkeit kann so nicht erreicht werden. Mit welcher Begründung werden die Kosten nicht bis zum Ende des 12. Schuljahres übernommen?? Ich möchte Sie bitten sich auf der politischen Ebene im Stadtrat hier stark zu machen und diese Regelung prüfen zu lassen.
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Nickles,
die Erstattung der Schulwegkosten in Bayern ist im „Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs“ (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG) geregelt. Insofern, fürchte ich, dass der Stadtrat da nichts machen kann. Zuständig ist die bayerische Staatsregierung. Siehe auch:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchulKostG-1
Meines Wissens nach können die Schulwegkosten auch beim Besuch des Gymnasiums nach der 10. Klasse weiter übernommen werden – allerdings nur in Ausnahmefällen, die Sie hier finden:
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/70441618609?plz=96215&behoerde=54997865460&gemeinde=801301124694
Begründet ist die Regelung meines Wissens mit dem Ende der Schulpflicht. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass es dabei auch um die Kosten geht.
Ich kann als Bundestagsabgeordnete leider nicht helfen und nur an die zuständigen Landtagsabgeordneten verweisen. Die BayernSPD setzt sich bereits für eine bessere Erstattung der Schulwegkosten ein:
http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005936.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich